Abbuchungsauftrag wird europäisch

02.11.2009 | Wien
Ab dem 2. November 2009 wird mit dem neuen SEPA-Abbuchungsauftrag ein weiteres Produkt im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr angeboten. Ohne Mehrkosten für den Kunden sind damit Abbuchungsaufträge ab diesem Zeitpunkt in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie in der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Monaco auch über die Grenzen hinweg möglich.

Das bringt sowohl den Kunden wie auch den Unternehmen, die diese Abbuchung vornehmen, erhebliche Vorteile.

Die UNIQA Versicherungsgruppe und Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) werden ab dem ersten Tag gemeinsam in das neues Zeitalter für den Zahlungsverkehr starten. "Wir haben hier gemeinsam ein Pilotprojekt entwickelt. Die RZB bietet die Infrastruktur und UNIQA wird die Vorteile daraus als eines der ersten Unternehmen anbieten können", beschreibt der für den Zahlungsverkehr zuständige RZB-Vorstand Manfred Url dieses Pilotprojekt. "Unsere Kunden sind in vielen Ländern Europas beheimatet. Wir können ihnen damit einen Service bieten, als wären sie hier bei uns in Österreich", begründet Hannes Bogner, CFO der UNIQA, das Engagement des Unternehmens. "Im Lauf des Jahres 2010 wird UNIQA den gesamten Zahlungsverkehr SEPA-konform abwickeln."

Grundlage für den neuen europaweiten Abbuchungsauftrag ist SEPA, die Single Euro Payments Area, der neue einheitliche Zahlungsverkehr in 32 europäischen Ländern. Ende Januar 2008 war der Startschuss für diesen Zahlungsverkehrsraum gefallen. Seither kann man im SEPA-Raum einheitlich bargeldlos bezahlen und überweisen. Jetzt kommt als ein weiteres wichtiges Angebot der grenzüberschreitende Abbuchungsauftrag dazu. Die Miete für die Ferienwohnung im Ausland, die Abbuchung des Einkaufs bei einem Onlinehändler oder eben die Versicherungsprämien, all das kann man künftig im gesamten SEPA-Raum bequem und ohne zusätzliche Kosten abbuchen lassen.

Zentrales Kernelement der grenzüberschreitenden Abbuchungsaufträge ist die Sicherheit für den Kunden: Wenn ein Kunde mit der Abbuchung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen die Rückabwicklung verlangen.

Quelle: Pressemeldung Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

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