All-Inclusive bei R+V: Bürgschaften für Mittelständler leicht gemacht

21.07.2006 | Wiesbaden
Mietkautionen sind nicht nur bei privaten Mietern üblich. Auch Unternehmen müssen eine Kaution hinterlegen, wenn sie ein Ladenlokal oder Gewerberäume anmieten. Und ebenso wie der private Mieter ärgert sich der Firmenchef, wenn er dem Vermieter ein Sparbuch mit einigen tausend Euro überlassen muss.

Doch es gibt eine Alternative: Die Mietbürgschaft der R+V Versicherung schont die Firmenkasse und wird vom Vermieter gern akzeptiert - erhält er doch eine gute Sicherheit

Die Mietbürgschaft für Firmenkunden ist nur eine von mehreren Sonderbürgschaften, mit der die Wiesbadener Versicherung ab dem 1. Juli ihr Angebot erweitert: Die neue Kautionsversicherung All-Inclusive umfasst auch Prozessbürgschaften, Zollbürgschaften und Mineralölbürgschaften. Die Besonderheit: Marktführer R+V bietet die Bürgschaften als Standardprodukt an, ohne komplizierte Prämienberechnung und ohne umfangreiche Risikoprüfung. Stattdessen gilt eine Einheitsprämie, und das Unternehmen muss lediglich gute Liquidität und Bonität nachweisen. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe ist die Bürgschaftsversicherung eine Erleichterung, bleibt ihnen doch die finanzielle Flexibilität erhalten.

Nähere Informationen geben die Firmenkundenberater der Volksbanken und Raiffeisenbanken oder die Fachleute der R+V Versicherung, unter der Telefonnummer 0611 / 533-9519.

Bürgschafts-Glossar:

Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte: Sichert eine Mietkaution ab, die der gewerbliche Mieter beim Vermieter hinterlegen muss. Zollbürgschaft: Absicherung von Zoll- und Steuerzahlungen. Prozessbürgschaft: Absicherung eines gerichtlich zuerkannten Anspruchs einschließlich der Prozesskosten, solange das Urteil vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig ist. Mineralölbürgschaft: Stellung einer Kaution für die Bezahlung von geliefertem Mineralöl z. B. an Tankstellen oder Speditionen mit eigenen Tanklagern. Bürgschaft zur Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen: Verbürgt werden Rückzahlungsverpflichtungen aus Darlehen des Mitarbeiters an den Arbeitgeber, für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Bürgschaft für Tankkarten: Absicherung der Zahlung von Forderungen, die durch die Kartennutzung auf elektronischem Weg entstanden sind. Und viele andere.

Quelle: Pressemeldung R+V Versicherung AG

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