Baugewährleistungs-/ Baufertigstellungs-Versicherung: auch bei Insolvenz des Bau-Unternehmens

05.10.2005 | Hannover
Zum 1. Oktober bietet die VHV mit der neuen Baufertigstellungs- und der Baugewährleistungs- Versicherung ein umfassendes Schutzpaket für Bauvorhaben und verbindet so den bewährten Schutz bei Verpflichtungen aus der Mängelhaftung durch die Baugewährleistungs-Versicherung mit der garantierten Fertigstellung des Bauvorhabens bei Insolvenzen der Bau-Unternehmen.

Das Versicherungsangebot erstreckt sich dabei über die zwei wesentlichen Bauphasen - während des eigentlichen Bauens und hinsichtlich der möglichen Mängelansprüche für die Zeit nach der Bauabnahme.

Baugewährleistungsversicherung schützt nach der Bauabnahme

Bereits seit 1999 bietet die VHV als einziger Versicherer in Deutschland Versicherungsschutz für Bauträger, Generalübernehmer und bauausführende Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Mängelansprüchen der Auftraggeber (Bauherren).

Die Baugewährleistungs-Versicherung übernimmt die Kosten der Gewährleistungsaufwendungen, wenn vom Bauherren nach der Bauabnahme berechtigt Mängel im Rahmen der Gewährleistungszeit (bis zu 5 Jahren) geltend gemacht werden.

Beispiele für Mängel, die oft erst nach der Bauabnahme auftreten, sind Rissbildungen an den Wänden oder Ablösungen. Durch die Baugewährleistungs-Versicherung sind dann die Kosten für die Herstellung des mangelfreien Zustandes abgedeckt, also nicht nur die eigentliche Mangelbeseitigung, sondern auch die Kosten, die entstehen, um Zugang zur Schadenursache zu erhalten, z.B. das Aufreißen einer Wand, um an eine defekte Leitung zu gelangen.

Die Versicherung kann bis zu einer Deckungssumme (maximale Summe, die von der VHV im Schadenfall übernommen wird) in Höhe der Bausumme abgeschlossen werden, damit im schlimmsten Fall sogar das Haus wieder neu aufgebaut werden kann. Die Kosten für einen Sachverständigen, falls eine solche Expertise notwendig wird, übernimmt die VHV auch zusätzlich zur Deckungssumme.

Auch für Bauherren bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit. Der Bauherr kann die Mängelansprüche direkt gegenüber dem Versicherer im Rahmen des Versicherungsvertrages geltend machen, wenn das bauausführende Unternehmen inzwischen insolvent sein sollte. Die Mängelhaftung beträgt bis zu fünf Jahre. Der Bauherr hat dann unmittelbar Anspruch gegenüber der VHV auf die Leistungen.

Dieser Direktanspruch des Bauherren gegenüber der VHV ist in einem Zertifikat dokumentiert, das dem Bauherren ausgehändigt wird. Damit es zu keinen Verzögerungen durch die Insolvenz kommt, erhält der Bauherr eine Kostenübernahme-Erklärung durch die VHV. Dies gilt entsprechend auch für das Paket mit der Baufertigstellungs-Versicherung.

Baufertigstellungs-Versicherung schützt bereits während der Bauphase

Mit der Baufertigstellungs-Versicherung bietet nunmehr die VHV den bauausführenden Unternehmen, Bauträgern und Generalübernehmern zusätzlich die Möglichkeit, bereits während der Bauphase den Versicherungsschutz auf die Risiken des Bauherren im Zusammenhang mit einer Insolvenz auszudehnen. Sie sichert dem Bauherren die Fertigstellung seines Bauvorhabens durch Übernahme möglicher Mehrkosten, bis zu einer Höhe von 20 % der Bausumme, wenn aufgrund von Insolvenz der Auftrag durch den Bauträger, Generalübernehmer oder Bauunternehmer nicht zu Ende geführt wird. (Beispiel: Bausumme= 150.000.- EUR, Mehrkosten werden bis zu einer Höhe von 30.000,- EUR übernommen.)

Die Baufertigstellungs-Versicherung stellt den Bauherren so, als wenn das von ihm beauftragte Bauunternehmen noch am Markt tätig wäre. Sie gilt von der Aufnahme der Bautätigkeit bis zur Abnahme der Bauleistung, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Einzug in das fertige Haus.

Die VHV bietet mit diesen Versicherungen gleichzeitig auch eine Qualitätssicherung der Baumaßnahme. Unter anderen führt die Sachverständigenorganisation TÜV Süd in diesem Rahmen regelmäßig eine gutachterliche Baubegleitung durch, um Risiken für den Bauträger und den Bauherren bei den Bauvorhaben zu minimieren. Die Baugewährleistungs- und Baufertigstellungs- Versicherung schaffen so die Grundlage für ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit am Bau.

Die Baufertigstellungs-Versicherung ist nur im Paket mit der Baugewährleistungs-Versicherung erhältlich.

Versicherungsnehmer ist immer das Unternehmen, das vertraglich gegenüber dem Bauherren zur Errichtung des Bauwerkes verpflichtet ist. Voraussetzung für den Abschluss ist eine Prüfung der Baumaßnahme und des Bauvertrages sowie der Bonität des Unternehmens durch die VHV. Zielgruppe sind Bauträger und Generalübernehmer sowie andere bauausführende Unternehmen, die im Ein- und Mehrfamilienhausbau tätig sind und bereits mehrjährig erfolgreich am Markt sind.

Dreifache qualitative Sicherheit

Für den privaten Bauherren bietet die Versicherung nicht nur Sicherheit im Insolvenzfall seines Bauträgers, sondern auch qualitative Sicherheit in dreifacher Hinsicht:

Das Bauvorhaben ist bereits vor Beginn der Bauarbeiten durch externe Sachverständige geprüft

Die Baufirma ist auf Bonität geprüft

Die gutachterliche Baubegleitung sichert die Bauqualität

Diese Sicherheit wird dem Bauherren durch das VHV-Zertifikat dokumentiert.

Quelle: Pressemeldung VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

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