Die Eigenheimrente - Geld vom Staat für die eigenen vier Wände

13.11.2008 | Köln
Die eigenen vier Wände sind aus gutem Grund für viele Menschen die bevorzugte Form der privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert den Wohneigentumserwerb mit der Eigenheimrente. Das zugrunde liegende Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. "Auf die neue staatliche Unterstützung sollten Immobilienerwerber auf keinen Fall verzichten", so Dr. Jochen Petin, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bausparkasse Badenia.

Eigenheimrente - wofür?

Die Eigenheimrente gibt es für die unmittelbare Finanzierung einer ausschließlich selbst genutzten Immobilie. Vorausgesetzt diese ist Hauptwohnsitz und liegt im Inland. Auch der Kauf von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften oder der Erwerb eines Wohnrechts im Seniorenheim werden gefördert.

Was wird gefördert?

Maximale Förderung bei einem Riester-Vertrag erhält derjenige, der 4 Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens aus dem Vorjahr - höchstens 2.100 Euro (inkl. Zulagenanspruch) - in einen Bausparvertrag einzahlt oder zur Tilgung eines Immobiliendarlehens aufwendet. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann bis zu 100 Prozent des vorhandenen Kapitals zum Wohnungsbau bzw. -kauf entnehmen und muss dies - anders als bisher - nicht zurückzahlen. 2008 und 2009 müssen hierfür mindestens 10.000 Euro angespart sein, ab 2010 entfällt diese Beschränkung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung entspricht den Regelungen bei der Riester-Rente. Sie setzt sich also aus einer Grundzulage, gegebenenfalls einer Kinderzulage und einem möglichen Sonderausgabenabzug zusammen. Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro für den Erwachsenen. Für jedes Kind legt der Staat nochmals 185 Euro obendrauf; für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300 Euro.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern (ab 2008 geboren) kommt so bei voller Ausschöpfung der Förderung in 20 Jahren auf 42.000 Euro Kapital (ohne Zinsen) - davon 18.160 Euro staatlicher Zuschuss.

Für junge Leute unter 25 Jahren gibt es zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Tipp der Badenia-Experten: Zulagen und Eigenanteile in Form der Spar- oder Tilgungsbeiträge sollten bei der Steuererklärung immer zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Stellt das Finanzamt eine Steuerersparnis fest, gibt es dann nämlich noch vom Fiskus Geld zurück.

Wer erhält die Förderung?

Fast jeder hat Anspruch auf die Eigenheimrente, vorausgesetzt er ist gesetzlich rentenversichert oder Beamter. Nicht gefördert werden Selbstständige und Mitglieder besonderer Versorgungseinrichtungen wie z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte.

Es gelten keine Einkommensgrenzen.

Wohnförderkonto - was ist das?

Wie für alle Riester-Verträge gilt auch für die Eigenheimrente: Die Beiträge sind zunächst steuerfrei, erst im Alter wird die Leistung besteuert. Als Grundlage für die Besteuerung wird bei der Eigenheimrente ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Auf diesem Konto werden alle Zulagen sowie die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge erfasst und mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Der Gesamtbetrag wird mit Renteneintritt besteuert. Dabei hat man dann ein Wahlrecht. Wird die Steuerschuld auf einen Schlag bezahlt, gibt es 30 Prozent Abschlag. Alternativ kann man den vollen Betrag über maximal 25 Jahre verteilt versteuern. Die Besteuerung erfolgt jeweils zum individuellen Steuersatz, der im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger ist als in der Erwerbsphase.

Dazu eine Beispielsrechnung: Ein 40-Jähriger kauft eine Immobilie, zahlt den Kredit in 20 Jahren ab und erhält die maximal mögliche Riester-Förderung mit einer Tilgung von jährlich 2.100 Euro. Mit 65 Jahren geht der Mann in Rente. Auf seinem Wohnförderkonto sind dann 56.335 Euro aufgelaufen. Demnach muss er bis zu seinem 85. Geburtstag Jahr für Jahr 2.817 Euro versteuern. Im Monat sind das bei einem Steuersatz von 20 Prozent gut 50 Euro - ein überschaubarer Betrag. Die nachgelagerte Besteuerung ist bei Wohn-Riester somit deutlich günstiger als bei alternativen Verträgen. Wohn-Riester ist also äußerst rentabel. (Quelle: Baufinanzierungsexperte Jörg Sahr von Finanztest in Die Welt, 22.09.2008)

Früher schuldenfrei mit der Eigenheimrente

Die Eigenheimrente wird für viele, die bei der Altersvorsorge auf die eigenen vier Wände setzen, ein wichtiger Anreiz sein. Auch die Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass man auf die attraktive staatliche Förderung durch die Eigenheimrente nicht verzichten sollte. So können die Zulagen auch als Sondertilgungen eingesetzt werden, man ist mehrere Jahre früher schuldenfrei und hat sogar dann noch die Möglichkeit, zusätzlich fürs Alter anzusparen.

Die Deutsche Bausparkasse Badenia bietet ab sofort Bauspar- und Finanzierungsprodukte für die Eigenheimrente an. So ist es möglich, noch für 2008 die volle Förderung zu erhalten. Informationen unter www.badenia.de.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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