Ergebnisse der 132. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 4. bis 5. November 2008
Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für das Jahr 2009 wurden gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2008 die finanziellen Auswirkungen des Eigenheimrentengesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Wagniskapitalmarktes berücksichtigt.
Die in der Mai-Schätzung für die Jahre 2008 bis 2010 unterstellten finanziellen Auswirkungen des EuGH-Urteils "Meilicke" verschieben sich um ein weiteres Jahr nach hinten. Grund ist ein vor dem Finanzgericht Köln anhängiges Verfahren, in dem es insbesondere um Formerfordernisse an die von ausländischen Gesellschaften ausgestellten Steuerbescheinigungen geht.
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach werden für den Schätzzeitraum 2008 und 2009 für das nominale Bruttoinlandsprodukt Zuwachsraten von 3,0 % bzw. 2,0 % erwartet. Dies entspricht gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2008 Abwärtskorrekturen von 0,4 bzw. 0,7 Prozentpunkten.
Auch bei für die Steuerschätzung relevanten Einzelaggregaten sind in der Herbstprojektion deutliche Anpassungen vorgenommen worden. Dies betrifft in besonderem Maße die erwarteten Steigerungsraten der Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die für die Jahre 2008 und 2009 deutlich zurückgenommen wurden. Dagegen ist die Einschätzung für den Zuwachs der Bruttolohn- und -gehaltssumme im Jahr 2008 im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung nach oben korrigiert worden.
Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2008 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2008 voraussichtlich um + 7,4 Mrd. € höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich Mehreinnahmen von + 0,4 Mrd. €. Länder und Gemeinden profitieren vergleichsweise stärker mit einem Aufkommenszuwachs von + 1,7 Mrd. € bzw. + 5,7 Mrd. €. Die Gründe dafür sind vor allem in der - verglichen mit den reinen Bundessteuern - deutlich besseren Entwicklung der reinen Ländersteuern bzw. den deutlich gestiegenen Einnahmeerwartungen für die Gewerbesteuer zu finden.
Auch im Jahr 2009 wird das Steueraufkommen voraussichtlich über dem Schätzergebnis vom Mai 2008 liegen. Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" hat seinen Schätzansatz für 2009 leicht um + 1,0 Mrd. € angehoben.
Während der Bund u.a. aufgrund eines deutlichen Rückgangs bei den reinen Bundessteuern Mindereinnahmen von - 2,2 Mrd. € verkraften muss und die Länder leichte Einbußen von - 0,3 Mrd. zu verzeichnen haben, können die Gemeinden im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung mit deutlich höheren Steuereinnahmen (+ 3,3 Mrd. €) rechnen.
Anlage 1 enthält die Ergebnisse der Steuerschätzung. Um einen Vergleich mit den letzten Steuerschätzungen vom Mai 2008 zu ermöglichen, sind die Abweichungen in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.
Die Ergebnisse der neuen Steuerschätzung bilden, soweit sie den Bund betreffen, die Grundlage für den Bundeshaushalt 2009.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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