Grünes Licht für "Riester-Renten" der Volksfürsorge - Zertifizierungsnummern liegen vor
Das Unternehmen teilt seinem Vertragspartner vor Vertragsabschluss schriftlich die Zertifizierungsnummer (Konventionelle Rentenversicherung = Nr. 000166; Fondsgebundene Rentenversicherung = Nr. 000167) und die Anschrift der Zertifizierungsstelle mit.
Für die Produkte der privaten Altersvorsorge sind im Gesetz insgesamt elf Prüfkriterien festgehalten: So müssen die Verträge die Verpflichtung des Kunden zu laufenden Eigenbeiträgen beinhalten. Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Spätester Auszahlungsbeginn ist der 1. Januar nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Der Anbieter muss zudem gewährleisten, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge und Zulagen zur Verfügung stehen und lebenslang gleichbleibende oder steigende monatliche Leistungen sichergestellt sind. Wer vor dem festgelegten Beginn oder während der Auszahlungsphase auf das angesparte Geld zugreift, verliert die komplette Förderung. Erst wenn diese und weitere Kriterien erfüllt sind, zahlt der Staat ab 2002 schrittweise steigende Zulagen und gewährt ggf. Steuervorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs.
Im Jahr 2008 beträgt die Maximal-Zulage für jeden Versicherten 154 Euro (301 Mark), die Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro (361 Mark).Um diese Zulage zu erhalten, muss der Kunde 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (abzüglich Zulage) als Eigenbeitrag anlegen. Im Jahr 2002 liegt die Zulage zunächst bei 38 Euro (74 Mark) und 46 Euro (90 Mark) pro Kind.
Die Volksfürsorge bietet seit Oktober 2001 mit der "Best Invest Rente plus" - einer fondsgebundenen Rentenversicherung - und der "Volksfürsorge Best Rente plus" - einer konventionellen Rentenversicherung - zwei inzwischen zertifizierte Riester-Produkte an. In den ersten Wochen wurden bereits rd. 30.000 Privatrenten verkauft. Bis zur Freigabe durch die Zertifizierungsstelle enthielten die Vertragsbedingungen der neuen Produkte eine entsprechende Anpassungsklausel.
Die Volksfürsorge bietet zur Riester-Rente ihren Kunden einige Serviceleistungen, um den bürokratischen Aufwand in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Einmal im Jahr gibt es einen Versicherungs-Kontoauszug mit den aktuellen Vertragsdaten. Gleichzeitig erhalten die Kunden einen Antrag für die staatliche Zulage. Dieser soll vom Kunden im Wesentlichen um die Anzahl der für die Kinderzulage zu berücksichtigenden Kinder und um das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres ergänzt und an die Volksfürsorge zurückgeschickt werden. Alles andere läuft automatisch: Die Weiterleitung an die Zulagenstelle der BfA wie auch die Gutschrift der Zulage direkt für den jeweilgen Vertrag.
Ein weiterer Service (Förderplan) stellt sicher, dass die Zulagen auch in den Jahren bis 2008 optimal genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gesamtsparleistung pro Jahr (Eigenbeitrag plus Zulage) von 1 % des Vorjahreseinkommens im Jahr 2002 auf 4 % im Jahr 2008 steigert. Der Förderplan der Volksfürsorge soll verhindern, dass dem Kunden zustehende Förderungen mittels Zulage verloren gehen. Um die staatliche Förderung durch Zulagen und individuelle Steuervorteile optimal zu nutzen, kann der Kunde einmal jährlich im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zusätzliche Eigenbeiträge in den Vertrag einfließen lassen.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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