ING-DiBa schützt Kunden vor finanziellen Schäden im Online-Banking: das "ING-DiBa Versprechen"
Als Voraussetzung für die Übernahme eines finanziellen Schadens muss der Kunde die Bank nur unverzüglich über den Vorfall, zum Beispiel einen Phishing-Angriff, informieren und eine Betrugsanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem dürfen die für die Transaktionen notwendigen Transaktionsnummern (iTAN oder mTAN) nicht auf demselben Computer oder Smartphone, mit dem der Kunde das Online-Banking betrieben hat, gespeichert oder empfangen worden sein.
Die ING-DiBa stellt ihre Kunden damit deutlich besser, als es die gesetzlichen Bestimmungen (§ 675v BGB) vorsehen. Nach dem Gesetz besteht bis zum Eingang der Sperranzeige eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für Schäden bis zu einem Betrag von 150 Euro. Darüber hinaus haftet der Kunde für den gesamten Schaden, wenn er seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung und Nutzung der Zugangsdaten und TANs schuldhaft verletzt hat. Die ING-DiBa verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Kunden nach diesen gesetzlichen Bestimmungen und hat eine entsprechende Haftungsfreistellung in den Kundenvertrag zum Internetbanking aufgenommen.
Die Kunden von Deutschlands größter Direktbank haben jetzt auch die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch im Internetbanking anstelle des iTAN-Verfahrens das mTAN-Verfahren zu nutzen. Beim mTAN-Verfahren (mobile TAN) der ING-DiBa erhält der Kunde die Transaktionsnummer kostenfrei per SMS.
Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de
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