Kampf gegen schädlichen Steuerwettbewerb verschärft
Die Konferenzteilnehmer zeigten sich entschlossen, Maßnahmen gegen diejenigen Staaten und Gebiete zu ergreifen, die nicht bereit sind, die OECD-Grundsätze für fairen Steuerwettbewerb anzuerkennen und zu implementieren. Im Kern sehen die Grundsätze vor, dass die für die Besteuerung relevanten Informationen auch ohne die Voraussetzung strafrechtlicher Ermittlungen zugänglich sind und diese Informationen auch ausländischen Steuerbehörden zur Verfügung gestellt werden können.
Jeder souveräne Staat darf über sein Steuersystem frei entscheiden. Gleichzeitig muss er gewährleisten, dass andere Staaten nicht gehindert werden, ihr Steuerrecht durchzusetzen. Steuerliche Rahmenbedingungen, die Steuerhinterziehung und Steuerbetrug Vorschub leisten, haben nichts mit fairem Steuerwettbewerb zu tun. Sondern sie sind im Gegenteil eine schädliche Wettbewerbsverzerrung - die ökonomisch vernünftige Investitionsentscheidungen verhindern, die Besteuerungsbasis anderer Staaten gefährden und die finanzielle Stabilität des internationalen Finanzsystems unterminieren.
Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück ließ keinen Zweifel daran, dass auch Deutschland neben der verstärkten internationalen Zusammenbarbeit auch nationale Maßnahmen auf den Weg bringen wird, um unfairen Steuerwettbewerb wirksam zu bekämpfen.
Im Bereich der Finanzmarktaufsicht ist vorgesehen:
* aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber Banken und Versicherungen zu verstärken, die Niederlassungen in offshore-Finanzzentren unterhalten;
*
die Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Kreditinstitute für den gesamten Konzernbereich einschließlich der Niederlassungen in offshore-Finanzzentren zu konkretisieren.
Im Steuerrecht werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass für Staaten und Gebiete, die die OECD-Grundsätze zu Transparenz und Auskunftsaustausch nicht gewährleisten
* die Steuerbefreiung für Dividenden ausgesetzt werden kann;
* der Betriebsausgabenabzug bei Geschäftsbeziehungen eingeschränkt werden kann;
* die Entlastung von deutschen Quellensteuern versagt werden kann, wenn Dividenden und Lizenzgebühren an Gesellschaften gezahlt werden, deren Anteilseigner in solchen Staaten ansässig sind.
* Darüber hinaus werden die innerstaatlichen Ermittlungs- und Prüfungskompetenzen und Beweisregeln verbessert, indem Nachweis- und Aufbewahrungspflichten für den Bereich der Kapitaleinkünfte verschärft und die Zulässigkeit von Außenprüfungen in diesem Bereich erweitert werden.
Für keinen Staat oder Finanzstandort darf sich schädlicher Steuerwettbewerb auf Kosten anderer auszahlen. Die Konferenzteilnehmer haben deshalb vereinbart, ihre Abwehrmaßnahmen zu koordinieren und im Frühsommer in Berlin erneut zusammen zu treffen.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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