Migranten profitieren von Wohn-Riester-Überarbeitung
Zum Frühjahr plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Wohn-Riester-Verträgen und kommt somit den Forderungen der EU-Kommission nach. Wohn-Riester-Sparer werden zukünftig ihre Förderung auch dann behalten können, wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbringen oder dort eine Immobilie erwerben möchten. Die bis dato gesetzlich verankerte Rückzahlung der Riesterförderung würde dann entfallen. Auch Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen und dort auch Steuern zahlen, könnten nun in den Genuss der staatlichen Riesterförderung kommen.
Für die BKM - Bausparkasse Mainz ist die erwartete Novellierung besonders interessant. Das Unternehmen berät seit 25 Jahren türkischsprachige Kunden, aber auch Menschen mit anderer südeuropäischer Herkunft in ihrer Landessprache rund um das Thema Altersvorsorge. Mit der Überarbeitung der Förderrichtlinien könnten sich Migranten ihren Traum vom Haus im Heimatland erfüllen und dort auch ihren Lebensabend verbringen. Peter Ulrich, Vorstandssprecher der BKM begrüßt deshalb die geplanten Nachbesserungen: "Sie schaffen für den Verbraucher neue Handlungsmöglichkeiten und lassen gleichzeitig Raum für individuelle Lebenslinien. Ein Wohn-Riester-Vertrag bietet somit auch zukünftig eine sichere und nachhaltige Form der Altersvorsorge."
Quelle: Pressemeldung Bausparkasse Mainz
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