Neue Förderung fürs Eigenheim

02.12.2008 | Mainz
Bausparkasse Mainz geht mit Wohn-Riester "PLUS" an den Start

Ab sofort offeriert die Bausparkasse Mainz AG (BKM) ihren Kunden ein Wohnriester-Angebot. Die Besonderheit beim Wohn-Riester "PLUS": Die Kunden der BKM können später entscheiden, wofür die staatliche Zulage verwendet werden soll. Gewählt werden kann zwischen Eigenheimförderung und Kapitalrente.

Mit dieser "Wahlmöglichkeit" hebt die BKM den verbraucherfreundlichen Aspekt der Riester-Förderung hervor. In der Tat überlassen die Väter der neuen staatlichen Förderung dem Sparer die Wahl zwischen Kapitalrente und Wohneigentum. Die Überlegung ist dabei, dass der Einzelne selbst am besten entscheiden kann, was für seine Altersvorsorge das Richtige ist. Genau hier setzt das riestergeförderte Bausparen Wohn-Riester "PLUS" an und eröffnet so dem Sparer ein Höchstmaß an Flexibilität.

Als Grundzulage erhalten Alleinstehende beim Wohn-Riester "PLUS" vom Staat 154 Euro pro Jahr, Verheiratete das Doppelte. Hinzu kommen jährlich noch 185 Euro je Kind. Ist der Nachwuchs erst ab 2008 geboren, sind es 300 Euro. Einen einmaligen Bonus von 200 Euro gibt es außerdem für alle, die bei Abschluss eines Wohn-Riester PLUS-Bausparvertrags noch keine 26 Jahre alt waren. Insgesamt kann die Förderung pro Jahr bis zu 793 Euro betragen. Beim Wohn-Riester "PLUS" der BKM kommt noch hinzu, dass der Sparer Anspruch auf besonders günstige Darlehenszinsen hat. (Aktuell: ab 1,5 % p.a. nominal, effekt. Jahreszins: 2,58 %, bei 45 % Darlehen.)

Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Eigenanteil des Sparers, inklusive Zulagen, vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr betragen. Die Fördergrenze liegt bei 2100 Euro. Zusätzlich ist eine Steuerersparnis möglich. Das Finanzamt prüft dazu die Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben. Die Riester-Förderung erhalten alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie deren Ehepartner. Gewährt wird die Riester-Zulage in der Ansparphase als zusätzlicher Sparbeitrag und während der Tilgungsphase als zusätzlicher Tilgungsbeitrag. Somit verkürzt die Riesterzulage beim Wohn-Riester "PLUS" sowohl die Spar- als auch die Tilgungsphase des Bausparvertrages.

Unter dem Gesichtspunkt der Wohneigentumsförderung, sind vom Wohn-Riester "PLUS" durchaus neue Impulse für den Eigenheimbau zu erwarten. Immerhin erhält eine Familie mit zwei Kindern innerhalb einer üblichen Förderphase von 20 Jahren einen Zuschuss von fast 16.000 Euro. Eine spürbare staatliche Zulage, mit der ein Bauherr von nun an rechnen kann.

Quelle: Pressemeldung Bausparkasse Mainz

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