Neues Deckungskonzept für Hausrat bietet hohen Kundennutzen
Wer kennt das nicht: Da ist man jahrelang versichert, dann tritt ein Schaden ein und der Versicherer verweigert die Zahlung. In der Hausratversicherung sind dies häufig Gründe wegen erhöhter Unachtsamkeit, im Versicherungsdeutsch "grobe Fahrlässigkeit" genannt. Zum Beispiel, weil der Versicherte den Wasserhahn der Waschmaschine nicht zugedreht hatte, ein Fenster gekippt war oder Kerzen unbeaufsichtigt brennen gelassen wurden.
Schmaler Grat mit vielen Unsicherheiten für den Kunden
Dabei ist es in der Praxis häufig umstritten, wann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zutrifft. Hierzu gibt es die unterschiedlichste Rechtsprechung. Die Urteile sind stark vom Einzelfall abhängig.
Streitigkeiten wegen grober Fahrlässigkeit gehören zu den meisten Beschwerdegründen, mit denen Kunden sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden. "Wir wollen, wenn es um die finanzielle Existenz unserer Kunden geht, ohne wenn und aber als zuverlässiger Partner zur Seite stehen", begründet Vorstandsvorsitzender Axel H. Meder den neuen Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Schließlich gehe es im Schadensfall auch um die Glaubwürdigkeit und um das Vertrauen des Kunden in seine Versicherung. Da wolle man nicht mit dem Kunden streiten. Denn mit dem Verlust von Hab und Gut sind bereits genügend Zeit und Nerven verloren gegangen, so Meder. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleibt weiter vorsätzliches Verhalten.
Schadenverhütung nicht aus den Augen verlieren
Trotz des Einschlusses der groben Fahrlässigkeit darf der Versicherungsschutz nicht als Freifahrschein missverstanden werden. Über spezielle Schulungen soll der Außendienst fit gemacht werden und seine Kunden bereits bei Vertragsabschluss auf die vielen Gefahren und Schadenursachen hinweisen. Zudem soll er Wege aufzeigen, wie Schäden vermieden werden können oder zumindest der Schadenumfang in Grenzen gehalten werden kann. Dies ist im Hinblick auf die Versichertengemeinschaft und eine dauerhaft bezahlbare Prämie ein wichtiger Bestandteil der Kommunikations-Strategie der uniVersa. Über die eigene Kundenzeitung will man das Thema Schadenverhütung ebenfalls weiter verstärkt kommunizieren.
Zahlreiche Zusatzleistungen versichert
Grundlage des neuen Deckungskonzeptes sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB 2003). Versichert sind dort Schäden wegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Aber auch der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln, Gartengeräten und Hausrat aus dem Auto sowie Überspannungsschäden durch Blitz, Sengschäden und Rückreisekosten (bei größeren Schadensfällen) aus dem Urlaub ist bis zu bestimmten Grenzen im Versicherungsschutz eingeschlossen. Fahrräder können ohne zeitliche Begrenzung mitversichert werden. Das heißt, sie sind gegen Diebstahl rund um die Uhr versichert und nicht wie bisher nur zwischen 6.00 und 22.00 Uhr. Auch Elementargefahren wie Überschwemmungen oder Rückstau können in das Deckungskonzept eingeschlossen werden.
Unterschiedliche Beiträge
Die Prämie richtet sich nach sechs Tarifzonen (statt bisher vier). Dies führt teilweise zu Beitragsersparnissen. Ein Nürnberger zahlt beispielsweise bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro für das neue Exclusiv-Paket 108,68 Euro jährlich. Bestehen noch weitere Verträge, zum Beispiel eine Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Unfallversicherung, können Stammkunden einen Bonus von bis zu 10 Prozent auf alle Verträge erhalten. Von dem neuen Deckungskonzept mit zahlreichen Leistungsverbesserungen erhofft sich Axel H. Meder einen kräftigen Schub im Neugeschäft und viele zufriedene Kunden. Die sollen dauerhaft beim Unternehmen versichert bleiben und es gerne weiterempfehlen. Das ist Teil der Unternehmensstrategie, die zusammen mit den Mitarbeitern im Leitbild unter dem Motto "Bei uns sind Sie zu Hause" zusammengefasst wurde.
uniVersa-Deckungskonzept "Exclusiv"
Zusätzlich zu den VHB 2003 mitversichert
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit; ohne Begrenzungen oder Höchstsätze
- Feuernutzwärmeschäden
- Implosionsschäden
- Wasserschäden durch Wasserbetten und Aquarien
- Überspannungsschäden durch Blitz bis 10 % der Versicherungssumme (VS)
- Beruflich genutzte Räume bis 10 % der VS
- Unterbringungskosten im Hotel (pro Tag bis zu 1 Promille der VS)
- Weltweite Außenversicherung bis 10% der VS
- Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 5% der Versicherungssumme, maximal 5.000 EUR
- Sengschäden bis 500 Euro
- Einfacher Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Krankenzimmern sowie von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Kinderwägen, Rollstühlen, Wäsche und Kleidung; bis zu bestimmten Grenzen
- Sturm- und Hagelschäden an Gartenmöbeln bis 1.000 EUR
- Schlossänderungskosten bei einfachem Diebstahl bis 500 EUR
- Wasserverlust infolge Rohrbruch bis 500 EUR
- Auftauen von Gefriergut bis 250 EUR
- Bis 10 % Stammkundenrabatt bei mehreren Verträgen
- Wertsachen bis 20 % der VS
- Elementarschäden einschließbar
- Fahrraddiebstahl ohne zeitliche Begrenzung mitversicherbar
- Unterversicherungsverzicht bei VS von 600 Euro/m2
Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.
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