Sorgenfrei bauen

09.04.2008 | Köln
Den Traum vom Eigenheim ohne böses Erwachen erfüllen

Ein Haus kann Vieles sein - Rückzugsort, ein Stück Lebensqualität oder auch ein Beitrag zur Altersvorsorge. Mit Sicherheit ist es aber für viele Deutsche die größte Investition ihres Lebens. Doch gerade in der Planungs- und Bauphase kann einiges schief gehen: Jemand verletzt sich auf der Baustelle, Material aus dem Rohbau beschädigt ein geparktes Auto oder ein Brand zerstört das künftige Haus. Dann droht im Zweifel das finanzielle Aus - insbesondere dann, wenn eine Finanzierung läuft. Bereits nach dem Grundstückskauf sollten sich künftige Bauherren deshalb um den richtigen Versicherungsschutz kümmern.

Lange bevor der Bau beginnt, haftet der Grundstücksbesitzer schon für jeden Schaden, der von seiner Parzelle ausgeht - etwa wenn sich dort jemand verletzt. In solchen Fällen schützt eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke. "Diese ist empfehlenswert, bis das Haus komplett fertiggestellt ist", erklärt René Conrad, Experte für Sach- und Haftpflichtversicherungen bei AXA.

Haftpflichtversicherung für Bauherren ein Muss

Wird auf dem Grundstück gebaut, nehmen die Gefahren nochmals zu. Etwa wenn Kinder trotz abgesicherter Baustelle beim Klettern vom Rohbau stürzen oder sich ein Besucher bei einer Begehung verletzt. Vor den Schadenersatzansprüchen schützt sich der Eigentümer auch nicht, in dem er ein Schild mit dem Hinweis "Betreten verboten" aufstellt. Wer eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt, ist gegen Schadensersatzansprüche dieser Art versichert. Die Police gilt ab dem ersten Spatenstich bis zur erfolgreichen Bauabnahme oder über die Dauer von drei Jahren. "Diese Versicherung sollte jeder Bauherr abschließen", erklärt René Conrad von AXA. Wichtig sei vor allem, dass die Police eine hohe Deckungssumme hat - 2 Millionen Euro oder höher.

Schutz gegen Feuer und Diebstahl am Rohbau

Die bisher genannten Versicherungen schützen zwar gegen finanzielle Ansprüche Dritter, allerdings nicht vor Schäden am Neubau selbst. Ein Brand - und schon ist der Traum vom Eigenheim ausgeträumt. Gegen dieses Risiko schützt eine Feuer-Rohbau-Versicherung. Meist sehen Banken diese Police sogar als Bedingung dafür, dass sie ein Baudarlehen vergeben.

Eine Bauleistungsversicherung deckt unvorhersehbare Schäden an dem zu bauenden Haus bis zur Bezugsfertigkeit ab. Hierunter fallen neben Schäden durch Vandalismus auch Diebstahlschäden von bereits fest eingebauten Sachen wie zum Beispiel Sanitärausstattung und Schäden durch außergewöhnliche Witterungsereignisse. Darüber hinaus schützt die Bauleistungsversicherung auch Auftragnehmer des Bauherren wie beispielsweise Handwerksbetriebe. Die Kosten können daher anteilig auf die beteiligten Unternehmen umgelegt werden. René Conrad von AXA empfiehlt, solche Regelungen im Bauvertrag schriftlich zu fixieren.

Helfer brauchen Unfallversicherungsschutz

Wer sein Haus ganz oder teilweise in Eigenregie baut, bekommt häufig Unterstützung von Verwandten oder Freunden. Als Hilfsarbeiter müssen diese nach dem Gesetz bei der örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sobald sie länger als sechs Tage mitarbeiten. Sollten Freunde oder Familienangehörige mit anpacken, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Bauhelfer-Unfallversicherung abzuschließen. Sie bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, seine Helfer über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus bestmöglich abzusichern.

Persönliche Beratung spart Geld und Nerven

Welche Versicherungen für das eigene Bauvorhaben sinnvoll sind, findet jeder Bauherr am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten heraus. "Ein Haus ist eine große Investition, da lohnt es sich, alles wasserdicht abzusichern", rät auch René Conrad von AXA. Weitere Informationen, auch rund um den Rechtsschutz beim Eigenheimbau, finden sich im AXA Ratgeber "Sicher bauen, sorgenfrei wohnen". Die Broschüre gibt es kostenlos beim AXA Vermittler oder zum Herunterladen unter www.AXA.de/bauherrenratgeber.

Quelle: Pressemeldung AXA Konzern Aktiengesellschaft

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