Starkregen in Dortmund: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

28.07.2008 | München
Innerhalb von drei Stunden regnete es am Samstagnachmittag in Dortmund 201 Liter pro Quadratmeter. Roßbach und Emscher schwollen zu Strömen, die Feuerwehr eilte zu knapp 800 Einsätzen. Allmählich ist das Ausmaß des Schadens für Betroffene abzusehen. Jetzt gilt es, sich an die richtige Versicherung zu wenden.

Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein. In den meisten Regionen Deutschlands ist dies kein Problem. Nur rund drei Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude sind nicht versicherbar, weil sie fast jedes Jahr "im Wasser" stehen.

Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Sollte durch den Starkregen das Grundstück überflutet worden, das Wasser unter der Eingangstür durchgelaufen und beispielsweise die Garderobe oder der Wohnzimmerschrank beschädigt worden sein, ersetzt die Versicherung dessen Wiederbeschaffungswert.

"Die Elementardeckung beinhaltet nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer, sondern auch das Risiko Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die fern von Gewässern leben", sagt Thomas Pleines, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG.

Wurde das Auto vom Wasser mitgerissen oder überschwemmt, tritt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird hierbei nicht belastet.

Was auch immer der Starkregen angerichtet hat: Die Allianz rät Betroffenen, schnellstmöglich ihren Versicherungsvertreter zu informieren. Zusätzlich hat die Allianz rund um die Uhr die kostenlosen Notrufnummern 00800.11 22 44 44 (Gebäude und Hausrat) und 00800.11 22 33 44 (Fahrzeuge) geschaltet. Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:

  • Versicherungsnummer
  • was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
  • ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen

Quelle: Pressemeldung Allianz SE

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