Systematische Verstöße gegen den Datenschutz
Freie Mitarbeiter haben Zugang zur Datenbank
Die Postbank lässt Tausende von freien Mitarbeitern auf die Girokontodaten ihrer Kunden zugreifen. Dazu brauchen die Vertreter lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben. Dann können sie nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat - sie haben ebenso Einsicht in alle Kontobewegungen. Auch wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an die freien Mitarbeiter nicht zugestimmt hat, kann der Berater die Kontodaten lesen.
Keine Stellungnahme der Postbank
Die Postbank sah sich nicht in der Lage, bis zum heutigen Montag um 10 Uhr eine Stellungnahme abzugeben. Gefragt hatte Finanztest am Freitag gegen 14 Uhr.
Blick auf Girokonto hilft beim Verkaufen
Die Daten sollen laut interner Postbankanweisung freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG bei ihrer Arbeit helfen. Das Vertriebsunternehmen mit etwa 4000 freien Handelsvertretern verkauft Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingeht, können die Berater den Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen.
Datenweitergabe ohne Zustimmung des Kunden
Finanztest liegen Kontodaten und Briefwechsel zahlreicher Personen aus dieser Datenbank vor. Darunter sind auch Prominente wie zum Beispiel Axel-Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der frühere Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, oder der Vorstand der Stiftung Warentest, Werner Brinkmann. Sie alle haben der Weitergabe ihrer Daten laut Dateneintrag nicht zugestimmt. Die Kontodaten einzelner Chefs der Postbank-Gruppe sind hingegen nach Recherchen von Finanztest vor dem Blick der Berater extra geschützt.
Verstoß gegen Datenschutz
Mit der Weitergabe dieser Daten an die Berater verstößt die Postbank gegen Datenschutzbestimmungen - und das ist ihr auch bewusst. Aus Finanztest vorliegenden Arbeitsanweisungen des Postbankvertriebs geht hervor, dass die Mitarbeiter auch dann auf die Daten zugreifen können, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt hat. Die für die Postbank zuständige Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen hält es für unzulässig, dass freie Berater der Postbank die Girokonten der Kunden einsehen können.
Blick auf Kontobewegungen verboten
Unzulässig ist die Datenweitergabe nach Ansicht der Behörde selbst dann, wenn Kunden die Einwilligungserklärung der Postbank zur Weitergabe von Daten unterschrieben haben. Die Einwilligungserklärung umfasse nicht den Blick auf sämtliche Kontobewegungen.
Postbank-Vertrieb gibt Tipps zur unerlaubten Nutzung
Nach internen Arbeitsunterlagen liegen von Millionen von Postbank-Kunden keine Einwilligungen vor. Offenbar ist ihnen nach Gründung des neuen Postbank-Vertriebs 2006 noch keine Einwilligungserklärung zur Unterschrift vorgelegt worden. Dennoch stellt die Postbank den freien Mitarbeitern auch die Kontodaten dieser Kunden zur Verfügung. Die Postbank Finanzberatung AG gibt ihren Mitarbeitern hier vor, diese Informationen zwar zu nutzen, aber ihr Wissen im Kundengespräch vor den Kunden geheim zu halten.
Tipps für Postbank-Kunden
Postbankkunden, die nicht wollen, dass ihre Kontodaten eingesehen werden, sollten sich schriftlich an das Unternehmen wenden. Sie sollten die Postbank auffordern, die Weitergabe ihrer Daten zu stoppen.
Kunden können außerdem verlangen, dass ihnen die Postbank über gespeicherte und weitergegebene Daten Auskunft gibt. Bereits gegebene Einwilligungserklärungen können Kunden jederzeit widerrufen.
Quelle: Pressemeldung Stiftung Warentest
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