UNIQA mit Novitäten in der Gebäudeversicherung
Eine herkömmliche Gebäudebündelversicherung umfasst die Risken Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und Haftpflicht. "Nachdem sich Deckungskonzepte mehr und mehr angleichen und sich der Wettbewerb vielfach über den Preis regelt, war es uns ein Anliegen, uns mit neuen Versicherungsmöglichkeiten vom Markt abzuheben und so einen innovativen Vorsprung zu haben", so Dr. Hajek, Vorstand der UNIQA Sachversicherungen AG.
Folgende Risiken können ab sofort über zwei Zusatzbausteine gedeckt werden:
Baustein 1
· Regenablaufrohre außen: Versichert gelten außenliegende Regenablaufrohre (nicht Regenrinnen) bis höchstens 6 m ohne Rücksicht auf die Schadenursache.
· Kaminschleifen: Versichert gilt das behördlich angeordnete Schleifen von Kaminen.
· Mietenersatz bei gewerblichen Mietern: Werden Geschäftsräume eines gewerblichen Mieters durch einen versicherten Gebäudeschaden ganz oder teilweise unbenutzbar und kann dieser kraft Gesetz oder Mietvertrag den Mietzins verweigern, ersetzen wir den Mietentgang bis längstens 6 Monate.
· Geschäftsverglasung: Gehen Geschäftsverglasungen die dem Gebäudeeigentümer gehören zu Bruch, ersetzen wir die Erneuerung bis höchsten 6 m² - sofern für das Gebäude bei uns eine Glasbruchversicherung besteht.
· Baukoordinationskosten: Entstehen nach einem versicherten Gebäudeschaden Baukoordinationskosten kraft Baukoordinationsgesetzt ersetzen wir diese gegen Nachweis entsprechender Rechnungen.
Baustein 2
· Gasleitungen: Versichert gilt Bruch von Gasrohren und das Abdichten von Gasrohren mittels Inliner-Reparaturmethode aufgrund plötzlichem Gasaustritt.
· Graffitientfernung: Versichert gilt das Übermalen von Graffitis an der Außenmauer.
Weitere Neuerungen sind ein Rechtsschutzpaket speziell für Hausbesitzer und Hausverwalter sowie das UNIQA Unwetterwarnservice, das UNIQA Hausbesitzern und Hausverwaltern zu jedem Neuvertrag bzw. zu jeder Konvertierung kostenlos zur Verfügung stellt.
Quelle: Pressemeldung UNIQA Versicherungen AG
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