Wärmepumpen: Angebote genau prüfen

19.01.2010 | Leipzig
Verbraucherzentrale bietet Ratsuchenden Checkliste und Mustervertrag

Die tatsächlichen Kosten für Wärmepumpenanlagen liegen oft höher als es die anbieterseitigen Zahlen vermuten lassen, so das Ergebnis einer unlängst von Energieexperten der Verbraucherzentralen bundesweit durchgeführten Untersuchung von über 50 Fachunternehmen. "Daher bietet die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Checkliste, die Hauseigentümern helfen soll, typische Fehler und überzogene Erwartungen bei Planung und Installation einer Wärmepumpe zu vermeiden", informiert Juliane Dorn, Koordinatorin des Energieprojektes der Verbraucherzentrale Sachsen. "Darüber hinaus können Interessenten im Rahmen eines Beratungsgespräches mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale eine Mustervereinbarung erhalten, in der Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine so genannte Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern." Wird diese nicht erreicht, muss ihm der Anbieter die zusätzlich entstehenden Stromkosten ersetzen, es sei denn, der Unternehmer hat die Unterschreitung nicht zu vertreten.

Die Jahresarbeitszahl ist die Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe. Sie stellt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres dar. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik.

In der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung und in Vorab-Berechnungen versprochen. Damit Wärmepumpen als sinnvolle Alternative zu klassischen Wärmeerzeugern eingesetzt werden können, sollten Verbraucher daher Angebote von einem unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentralen prüfen lassen.

Mit der von der Verbraucherzentrale erstellten Mustervereinbarung geht es nicht darum, Lasten einseitig zu den Anbietern zu verschieben. Anbieter allerdings haben einen gewissen Wissensvorsprung und genießen zudem oft einen Vertrauensvorschuss seitens der Kunden. Wenn der Händler bzw. Fachmann künftig beispielsweise darüber informiert, dass eine Wärmepumpenanlage nur mit Dämmmaßnahmen am Haus und mit Änderungen an der Heizungshydraulik eine sinnvolle Maßnahme ist, ist bereits viel erreicht. Von der Zusicherung einer Jahresarbeitszahl verspricht sich die Verbraucherzentrale neben einer besseren Verbraucheraufklärung eine bessere Anlagenqualität im Markt und eine Zunahme der Fernüberwachung zur Vermeidung von Nutzerfehlern und technischen Defekten.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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