Koalitionsvertrag plant Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bis Jahr 2025 festzulegen

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Eine aktuelle Umfrage belegt, dass 62 Prozent der Deutschen einen verpflichtenden Elementarschutz in ihrer Wohngebäudeversicherung unterstützen, während 25 Prozent dies ablehnen. Die DEVK setzt bereits seit 2011 ein Opt-out-Modell ein, bei dem die Elementarschadendeckung automatisch in neue Verträge aufgenommen wird. Im Koalitionsvertrag haben GDV und Regierungsparteien eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch festgeschrieben, um Hausbesitzer vor existenzbedrohenden Schäden zu schützen. Dieses Modell könnte finanzielle Absicherung im Schadenfall gewährleisten und Verwaltungskosten senken.

Mehrheit der Deutschen fordert verpflichtenden Schutz vor Naturgefahren jetzt

Schwundende Schneedecken und steigende Wasserstände erhöhen das Risiko für Überflutungen und haben den Hochwasserschutz in den Regierungsverhandlungen verankert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einzuführen, doch Details zu Umfang, Ausnahmen und Starttermin sind bisher nicht definiert. Laut einer aktuellen Umfrage von Civey im Auftrag der DEVK befürworten 62% der Bevölkerung diese Regelung, während 25% sie ablehnen. Unter Hauseigentümern beträgt die Zustimmung sogar 72%. Rechtliche Fragen bleiben weiterhin offen.

DEVK-Studie zeigt 71 Prozent Immobilienbesitzer mit Zusatzpolice gegen Elementarschäden

Standardpolicen in der Wohngebäudeversicherung schließen in der Regel Sturmschäden und Hagelschläge mit ein, lassen jedoch Flut- oder Erdrutschschäden außer Acht. Um solche Gefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinenabgänge abzudecken, muss eine eigenständige Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Laut interner DEVK-Auswertung ist dieser Zusatzschutz bei 71 Prozent aller Immobilieneigentümer vorhanden, während der GDV-Bericht für 2024 nur einen tatsächlichen Abdeckungsgrad von 57 Prozent aufführt. Hierdurch entsteht ein signifikanter Schutzbedarf. Versicherer und Politik müssen handeln.

Opt-out-Modell für Elementarschutz in Prüfung inklusive Zeitpläne und Stichtagdetails

Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP soll künftig eine verpflichtende Elementarschadendeckung in der Wohngebäudeversicherung gelten, die Hausbesitzer automatisch vor existenzbedrohenden Folgen von Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch und weiteren Naturgefahren schützt. Auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion reagierte die Bundesregierung bislang zurückhaltend: nur vage Hinweise gegeben wurden bisher. Man prüfe ein Opt-out-Verfahren, doch verbindliche Zeitpläne, genaue Regelungen für die Abwahloption sowie ein klar definierter Einführungstermin stehen weiterhin aus.

DEVK bietet Neukunden seit 2011 automatisch Elementardeckung – 67 Prozent

Im Rahmen ihrer Angebotsrichtlinie seit 2011 erweitert die DEVK automatisch jeden Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadendeckung, sodass Versicherte aktiv auf diesen Schutz verzichten müssen, wenn sie ihn nicht wünschen. Dr. Michael Zons, Vorstand der DEVK, betont, dass dieses Modell vor unerwarteten Folgekosten bei Naturereignissen bewahrt, abschreckende finanzielle Überraschungen verhindert und mit einer Neugeschäftsquote von 67 Prozent über dem Branchendurchschnitt ein hohes Maß an Akzeptanz signalisiert und langfristige Planungssicherheit schafft.

32 Prozent begründen fehlenden Schutz mit angeblich geringem Risiko

Mehr als ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland hat bislang keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Von ihnen begründen 41 Prozent diese Entscheidung mit der Einschätzung, dass ihre Wohnumgebung nicht gefährdet sei. Etwa 32 Prozent verweisen darauf, dass Schutzangelegenheiten allein in der Verantwortung von Hausbesitzern liegen. Unter allen Immobilienbesitzern bleibt somit fast jeder siebte ohne Deckung, wobei viele das Risiko in höher gelegenen Wohnungen als vernachlässigbar betrachten. Dieses Phänomen ist heute besonders überraschend.

Branchenverband präsentiert Positionspapier zu integriertem Schutzkonzept im Dezember 2025

Der Branchenverband GDV fordert ein integratives Vorgehen mit präventiven staatlichen Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren, einer verantwortungsbewussten Planung und Ausführung baulicher Vorhaben sowie einer neutralen Beurteilung des Gefahrenpotenzials. Parallel setzt die DEVK umfangreiche Datenanalyse ein, um Versicherungsnehmer bei der Wahl adäquater Deckungssummen zu beraten, und entwickelt finanzielle Anreize zur Stärkung des Elementarschutzes. Ein Positionspapier vom Dezember 2025 legt dieses Konzept detailliert dar und bietet praktische Empfehlungen. Es enthält konkrete, ergänzende Umsetzungsrichtlinien.

Koalitionsvertrag fordert verbindliche Elementarschadendeckung für alle Wohngebäude in Deutschland

Ein verpflichtender Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung verhindert im Ernstfall finanzielle Härten bei Schäden durch Hochwasser, Sturmflut oder Erdrutsch. Der obligatorische Deckungsumfang schließt bisherige Lücken und stärkt die Resilienz von Immobilienbesitzern gegenüber Naturkatastrophen. Das bewährte Opt-out-Verfahren der DEVK garantiert vollständigen Schutz für alle Kundinnen und Kunden, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv dagegen. Fehlen gesetzliche Grundlagen, kann die Umsetzung stocken. Deshalb sind jetzt prägnante Regelungen im Koalitionsvertrag und ein abgestimmtes Konzept.

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