Heizungsverbot: Steht die Entscheidung bereits fest oder bleibt es unsicher?

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Vor einem Jahr wurde in der Koalition beschlossen, dass ab 2024 bestimmte Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen gelten sollen. Demnach muss jede neu eingebaute Öl- oder Gasheizung mit einem Heizsystem kombiniert werden, welches zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Der Gesetzentwurf, der als Konzeptpapier vorlag, wurde heftig debattiert.

Künftig verboten: Welche Heizungen ab 2024?

Die Koalitionssitzung am Dienstag endete mit einer Einigung der Parteien. Der Wirtschaftsminister Robert Habeck hat seine ursprünglichen Pläne für die Austauschpflicht von alten Heizungen aufgegeben und stattdessen die Vorgaben für neu zu installierende Heizungen geändert. Für neue Heizungen gilt nun die 65-Prozent-Regel, während alte Öl- und Gasheizungen nur ausgetauscht werden müssen, wenn sie ihre maximale Betriebsdauer von 30 Jahren erreicht haben. Der Heizungsplan von Robert Habeck ist damit vom Tisch.

Pro oder Kontra? Infografik zur Umfrage über das Heizungsverbot 2024 (Foto: Schwarzer.de)

Pro oder Kontra? Infografik zur Umfrage über das Heizungsverbot 2024 (Foto: Schwarzer.de)

Um die Klimaziele zu erreichen, schlägt man vor, den Neubau von Öl- und Gasheizungen sowie allen anderen Heizungen, die fossile Brennstoffe verwenden, zu verbieten. Bereits vorhandene Heizungen können weiterhin genutzt werden, aber eine Neuinstallation ist nicht mehr erlaubt. Sollte eine Heizung jedoch kaputtgehen, ist es gestattet, diese zu reparieren, und sie ist damit von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ab 2024 dürfen neu installierte Öl- oder Gasheizungen nur noch in Form von Hybridheizungen betrieben werden. Hierbei muss ein Teil der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Kombination mit Wärmepumpen, Pellet- oder Photovoltaik-Anlagen ist erlaubt, sofern der Anteil der erneuerbaren Energiequellen mindestens 65 Prozent beträgt. Fossile Brennstoffe sollten nur noch bei Bedarf eingesetzt werden.

Infografik: Erdgas ungeschlagen: Bundesweiter Energieträger Nr. 1. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Erdgas ungeschlagen: Bundesweiter Energieträger Nr. 1. (Foto: Schwarzer.de)

Ab 2024 sind Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb genommen wurden, verboten. Sie dürfen nicht älter als 30 Jahre sein. Der Bezirksschornsteinfeger wird die Heizungen überprüfen und einen Austauschtermin festlegen. Werden die Heizungen nicht rechtzeitig ausgetauscht, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verhängt werden.

Wer langfristig plant, ist im Vorteil! Auch wenn Sie momentan keine konkreten Pläne für einen Austausch oder eine Ergänzung Ihrer Heizung haben, sollten Sie sich bereits informieren, um für die Zukunft gut gerüstet zu sein.

Grafik: Ist Ihre Heizung auf dem neuesten Stand Ihrer Wünsche? (Foto: Schwarzer.de)

Grafik: Ist Ihre Heizung auf dem neuesten Stand Ihrer Wünsche? (Foto: Schwarzer.de)

Gasheizung einbauen 2023: Ja oder Nein?

Trotz der Möglichkeit, noch in 2023 eine Gasheizung einzubauen, raten Experten in den meisten Fällen davon ab. Die Gesetzeslage kann sich schnell ändern und es ist ungewiss, ob es in Zukunft ein Verbot von Gasheizungen geben wird. Eine Investition in eine neue Gasheizung wäre daher nicht empfehlenswert, da die Anlage möglicherweise nur noch 30 Jahre betrieben werden dürfte. Auch eine Verpflichtung zur Kombination mit regenerativen Energien könnte es geben, was zusätzliche Kosten bedeuten würde.

Wenn die aktuelle Gasheizung in naher Zukunft ersetzt werden muss oder wenn es keine Möglichkeit gibt, ein Darlehen für eine kostspielige Wärmepumpenheizung zu erhalten, ist es empfehlenswert, in diesem Jahr noch eine neue Gasheizung zu installieren. Allerdings sollten Hausbesitzer bedenken, dass die neuen Bestimmungen des GEG nicht vom Zeitpunkt der Beauftragung einer Heizungsfirma abhängen, sondern vom Beginn der Bauausführung. Wenn der Einbau erst 2024 erfolgt, gelten auch die neuen Vorschriften.

Muss ich meine Gasheizung nach 2025 austauschen?

Besitzer von Gasheizungen können aufatmen: Nachdem Robert Habeck seine Forderungen nach einer Pflicht zum Austausch alter Heizungen zurückgenommen hat, müssen sie ab 2025 nicht zwangsläufig auf eine neue Heizung umsteigen. Seit 2024 gelten jedoch Vorgaben für den Neueinbau von Heizungen, die mit regenerativen Energien kombiniert werden müssen. Sollte die aktuelle Gasheizung nach 2025 defekt sein, kann sie repariert werden. Erst wenn der Defekt nicht mehr reparabel ist, darf keine neue Gasheizung mehr installiert werden, es sei denn, sie wird in Kombination mit regenerativen Energien genutzt.

Hybridheizung: Eine innovative Lösung für effizientes Heizen - Eine Infografik mit 8 Varianten. (Foto: Schwarzer.de)

Hybridheizung: Eine innovative Lösung für effizientes Heizen – Eine Infografik mit 8 Varianten. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange dürfen Gasheizungen noch betrieben werden?

Die Regierung plant, ein komplettes Heizungsverbot ab dem Jahr 2045 zu verhängen. Gemäß der aktuellen Vorschriften müssen alle Öl- und Gasheizungen bis dahin abgeschaltet und durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden. Ob dies in ausreichendem Maße umsetzbar ist, bleibt jedoch fraglich.

Gasheizungen, die in Betrieb sind, profitieren von einem Bestandsschutz. Eine Verpflichtung zum Austausch besteht erst, wenn sie irreparabel sind und eine Heizungshavarie verursachen.

Wer bezahlt das Heizungsverbot in Deutschland?

Politiker werden häufig dafür kritisiert, dass sie Pläne ohne eine gründliche Überprüfung ihrer Umsetzbarkeit vorantreiben. Auch Robert Habeck, der kürzlich eine Austauschpflicht bzw. ein Heizungsverbot ins Gespräch gebracht hat, hat dies erfahren müssen. Obwohl bestimmte Änderungen in die Gesetzgebung aufgenommen werden, wird Habecks Plan scheitern. Nur Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden müssen, sind von den Überlegungen betroffen. Doch wer wird die Kosten dafür tragen?

Gas- und Ölheizungen: Erhalten sie die Abwrackprämie?

Laut Aussage des Ministers für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert Habeck, gibt es bereits eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen, obwohl sie nicht unter diesem Namen bekannt ist. Er ist der Meinung, dass Wärmepumpen, die bis zu 40 Prozent der Installationskosten subventioniert bekommen, ähnlich behandelt werden sollten. Wenn eine bestehende Heizung, die auf fossilen Brennstoffen basiert, ersetzt oder modernisiert wird, kann diese Prämie in Anspruch genommen werden.

Die Abwrackprämie wird von einigen Kritikern als problematisch angesehen, da sie möglicherweise einen ähnlichen Boom wie die frühere Abwrackprämie für Autos auslösen könnte. Diese führte dazu, dass die Autohersteller mit Anfragen überschwemmt wurden, nur um im nächsten Jahr einen deutlichen Rückgang der Nachfrage zu erleben. Dies geschah, weil die Menschen lediglich ihren bereits geplanten Autokauf vorgezogen hatten und es somit zu einer Verschiebung der normalen Verteilung von Autokäufen kam. Letztendlich wurden keine zusätzlichen Autos verkauft, sondern lediglich zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen könnte dazu führen, dass einige Menschen schneller als geplant eine neue Heizung erwerben. Allerdings könnten andere aufgrund fehlender Mittel oder einer noch funktionsfähigen Heizung keine Verwendung für die Prämie haben. Dies könnte dazu führen, dass die Auswirkungen der Prämie begrenzt sind.

Wer bezahlt das Heizungsverbot?

Es ist nach wie vor unklar, wie Verbraucher die hohen Kosten für den Austausch ihrer alten Heizungen stemmen sollen. Die meisten werden wohl auf einen Kredit zurückgreifen müssen, um sich eine neue Heizung leisten zu können. Eine hybride Heizung mit einer Wärmepumpe schlägt in der Regel mit mindestens 15.000 Euro zu Buche, wobei die genaue Summe je nach Art der Wärmepumpe variiert. Eine einfache Luft-Wärmepumpe ist in diesem Preisrahmen zu haben, andere Wärmepumpenarten kosten jedoch erheblich mehr. Derzeit gibt es eine Förderung in Höhe von insgesamt 40 Prozent der Gesamtkosten, die sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • 25 Prozent Förderung als Basis-Zuschuss
  • 10 Prozent Förderung als Heizungstauschbonus
  • 5 Prozent Förderung als Bonus für die Wärmepumpe
  • Gesamt: 40 Prozent

Es ist denkbar, dass die Kosten durch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung ausgeglichen werden können, um soziale Ungleichheit zu vermeiden. Der Fonds wird hauptsächlich aus Emissionshandelserlösen und Bundeszuschüssen finanziert. Allerdings gibt es noch keine abschließende Klärung darüber, wer schlussendlich die Kosten übernehmen soll.

Mangelnde Expertise: Wer kann Wärmepumpen installieren?

Selbst Ende des ersten Quartals 2023 nehmen manche Installationsbetriebe Aufträge für den Einbau von Wärmepumpen erst für das Jahr 2024 an. Der Grund dafür ist der zunehmende Fachkräftemangel: Es gibt nicht genügend Handwerker und Auszubildende, die diese Arbeiten ausführen können. Obwohl beschlossen wurde, dass Wärmepumpen eingebaut werden müssen, können die Betriebe die steigende Nachfrage nicht mehr bedienen. Das geplante Heizungsverbot verstärkt die Nachfrage nach Wärmepumpen, und auch die Diskussion über eine mögliche Abwrackprämie motiviert viele Hausbesitzer dazu, ihre Heizungen frühzeitig zu tauschen. Robert Habeck muss sich nun mit der Frage der Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen auseinandersetzen.

Woher kommen die Teile für viele Wärmepumpen?

Die steigende Nachfrage nach Heizungen mit Wärmepumpen hat zur Folge, dass die Hersteller mit der Produktion und Lieferung nicht mehr nachkommen. Einige Heizungsunternehmen rechnen daher erst ab 2024 wieder mit ausreichenden Liefermengen für einzelne Bauteile. Die lange Wartezeit kann dazu führen, dass der geplante Umbau der Heizung möglicherweise erst im nächsten Jahr durchgeführt werden kann.

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