Im Rahmen der 96. JuMiKo beklagten BRAK und regionalen Kammern eine geplante Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Bayern. Sie mahnen, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Dienstleister ihre wirtschaftlichen Eigeninteressen vor Mandantenschutz stellen würden. Die Folge sei eine Zunahme von Interessenkonflikten und die Gefahr willkürlicher Ablehnungen von Deckungszusagen. Verbraucherschutz und professionelles Berufsrecht gingen verloren, wenn Versicherer die Rechtsberatung übernehmen dürften. Dies würde zu einem Machtungleichgewicht führen und untergräbt das Prinzip unabhängiger Rechtsberatung.
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Landesrechtsanwaltskammern schließen sich BRAK an fordern dringend Ablehnung bundesweit
Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern verurteilte die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Presseerklärung vom 6. November 2025 den vorgelegten RDG-Änderungsantrag als gefährlichen Präzedenzfall. Die BRAK warnt, dass gewinnorientierte Versicherer ohne standesrechtliche Kontrolle Mandanteninteressen hintanstellen und Kostenübernahmen willkürlich verweigern könnten. Zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert sie eine strikte Ablehnung auf Bundesebene, um die bewährten berufsrechtlichen Standards und die freie anwaltliche Beratung zu verteidigen.
Gewinnfokus der Rechtsschutzversicherer entzieht Mandanten langfristig qualitativ hochwertige Beratung
Die Profitmaximierung durch Kostenkontrolle bildet die Grundlage des Handelns von Rechtsschutzversicherern und steht im Widerspruch zu einer berufsrechtlich geregelten, mandantenorientierten Beratung. Wenn Versicherer selbst juristische Leistungen anbieten, entstehen unvermeidlich Interessenkonflikte zugunsten unternehmerischer Ziele. Versicherte Kunden erfahren diese Zielkonflikte nicht, weil Versicherer keine Verpflichtung zur Offenlegung wirtschaftlicher Motive haben. Gleichzeitig existiert kein wirksamer Mechanismus für die unabhängige Überprüfung von Kostenentscheidungen zugunsten der Kunden.
Nur rechtsstaatlicher Anwaltsschutz verhindert effektiv willkürliche Kostenverweigerung durch Versicherer
Aus der Praxis in Anwaltskanzleien ist zu hören, wie Rechtsschutzversicherer initiale Deckungszusagen wiederholen oder absichern, nur um sie im Nachhinein zurückzunehmen. Mandantinnen und Mandanten bleiben dadurch vorläufig ohne rechtliche Absicherung und müssen auf anwaltliche Vertretung zurückgreifen. Erst durch gezielte juristische Abmahnungen und gerichtliche Mahnverfahren lassen sich die vertraglich vereinbarten Kostenerstattungen flächendeckend durchsetzen. Versicherer als alleinige Rechtsdienstleister würden solche Mandantenschutzzugänge unterbinden insbesondere bei langwierigen Deckungsstreitigkeiten mit hohem Kostenrisiko konfrontiert.
Bayerns Vorschlag vernachlässigt essenzielle berufsrechtliche Garantien für unabhängigen Mandantenschutz
Der Entwurf aus Bayern missachtet die fundamentale Funktion berufsrechtlicher Normen, die das Fundament einer unabhängigen und neutralen Rechtsberatung bilden. Nur durch strikte Standesregeln und verbindliche Haftungsvorschriften können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte garantieren, dass Mandanteninteressen stets Vorrang vor eigenen wirtschaftlichen Überlegungen haben. Fehlen diese Vorgaben, entsteht ein Vakuum, in dem Interessenkonflikte nicht erkannt werden, Verbraucherrechte leiden und Vertrauen in das Rechtsberatungssystem verloren geht. Berufliche Selbstbindung bleibt unverzichtbar.
Nur Anwältinnen garantieren echte unabhängige Rechtsberatung statt versicherungsnaher Dienstleistungen
Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hält das bayerische Vorhaben für eine fatale Schwächung des Mandantenschutzes und bezeichnet es als schlimmstes Geschenk an Rechtsschutzversicherer. Die angekündigte organisatorische Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung sei in Wahrheit wirkungslos. Versicherer würden weiterhin versuchen, Ausgaben zu minimieren, ohne die berechtigten Interessen ihrer Kunden zu berücksichtigen, was das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Rechtsberatungswesens untergrabe.
Standesrechtliche Vorgaben sichern hohe Qualität anwaltlicher Beratung für Verbraucher
Die kollektive Ablehnung einer Lockerung des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern verhindert die Kommerzialisierung juristischer Beratung und bewahrt die berufsrechtliche Unabhängigkeit. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klaren Regeln, umfassender Transparenz und fachlicher Unparteilichkeit. Bereitgestellte Kontrollmechanismen schützen vor willkürlichen Kostenverweigerungen durch Versicherer. Die konsequente Umsetzung standesrechtlicher Vorgaben garantiert gleichbleibend hohe Beratungsqualität und sichert die Verbraucherrechte nachhaltig. Dieses Zusammenwirken der Standesvertretungen stärkt das Vertrauen in eine faire und unabhängige Rechtsberatung.

