Abschaffung der EEG-Umlage: billiger war Wärmepumpen-Strom noch nie, dank EEG-Novelle

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Bis 2030 benötigt Deutschland fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen. Die EEG-Novelle sehen viele als Motor für den anstehenden Ausbau. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.

Die Abschaffung der EEG-Umlage wurde von Bundesregierung beschlossen

Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Umso erfreulicher ist es, dass die Ampelkoalition nun zur einst versprochenen EEG-Umlage ein Statement abgegeben hat. Bis 1. Juli 2022 soll der Vorgang abgeschlossen sein, die getroffenen Maßnahmen lassen dies realistisch erscheinen. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Gerade die schnelle Entlastung der Stromkunden ist das Ziel der Maßnahme. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Den Gesetzesentwurf legte die Bundesregierung schon jetzt auf den Tisch. Nur die EEG-Novelle kann Energie für Verbraucher günstiger machen und eine Entlastung auf Dauer sichern.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Veränderungen auf dem Strommarkt

Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Als Endkunden werden sie die Strompreiserhöhungen letzten Endes aufgebrummt bekommen, die Versorger reichen ihre eigenen Mehrkosten weiter.

Ab dem Jahr 2035 soll in Deutschland der Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Für eine Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen legt die EEG-Novelle die Grundlage. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Erst im Jahr 2050 wäre damit mit einer Stromerzeugung ohne Treibhausgase zu rechnen. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Wichtige Inhalte der EEG-Novelle

Mit der EEG 2023 sollen bereits bis 2035 erneuerbare Energien die Stromversorgung in Deutschland sicherstellen. Und erneuerbare Energien sollen bis 2030 immerhin 80% des Bruttostrombedarfs liefern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen erhöht werden. Einen Stopp erfahren Umlagen für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen und auch die bisher beliebte EEG-Förderung.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Gesonderte Gesetzgebungsverfahren sollen dafür sorgen, dass besondere Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie zu Lande beseitigt bzw. gesondert berücksichtigt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.

Biomasse soll stärker gefördert werden, wobei hier der Fokus auf hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken liegt. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.

Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Bereits für 2022 ist der Erlass der zugehörigen Verordnung vorgesehen.

Die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie geben künftig den Rahmen für die frühere „Besondere Ausgleichsregelung“ vor, die nur noch für die KWKG-Umlage und für die Offshore-Netzumlage relevant ist. Sie wird in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) integriert.

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