Urteil des BGH: Höhere Auszahlung für Riester-Sparer möglich

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Der Bundesgerichtshof hat ein aktuelles Urteil gefällt, das potenziell zu einer höheren Auszahlung für Riester-Sparer führen könnte. Die betroffene Klausel, die von Sparkassen verwendet wurde, wurde für unwirksam erklärt. Insbesondere geht es um die Regelung, dass dem Sparer bei Vereinbarung einer Leibrente möglicherweise Abschluss- und/oder Vermittlungskosten in Rechnung gestellt werden können. Diese Klausel wurde als für den durchschnittlichen Verbraucher unklar und unverständlich eingestuft. Betroffene sollten sich bewusst sein, welche Kosten auf sie zukommen könnten.

BGH-Urteil: Keine Gebühren mehr für Riester-Banksparpläne

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt, das Auswirkungen auf Riester-Sparer haben könnte. In dem konkreten Fall ging es um Riester-Banksparpläne, die bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese und andere Sparkassen geklagt, die ähnliche Klauseln in ihren Riester-Verträgen verwendet haben. Laut der Verbraucherzentrale dürfen Sparkassen nun in solchen Fällen keine Gebühren mehr erheben. Kunden, die noch Geld ansparen, sollten das Urteil im Hinterkopf behalten, da Geldinstitute solange keine Kosten verlangen dürfen, solange diese nicht transparent ausgewiesen werden.

BGH-Urteil: Klauseln könnten Hunderttausende Riester-Kunden betreffen

Gemäß der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg könnten Hunderttausende Kunden anderer Institute von ähnlichen Klauseln betroffen sein. Die bisherigen Urteile der Oberlandesgerichte waren uneinheitlich. Der Sparkassenverband DSGV und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken prüfen derzeit die Auswirkungen des Urteils auf ihre eigenen Verträge. Ein Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach argumentierte vor dem BGH, dass es sich bei der Klausel lediglich um einen allgemeinen Hinweis handelt, der keine rechtsverbindliche Vertragsbedingung darstellt.

BGH-Urteil: Riester-Rente wegen hoher Gebühren in der Kritik

Die Riester-Rente ist seit langer Zeit Gegenstand kontroverser Diskussionen, insbesondere aufgrund der hohen Gebühren und niedrigen Zinsen, die die Rendite beeinträchtigen. Im April wurden die Kosten, die die Anbieter bei Auszahlungsbeginn erheben, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert. Das Hauptziel der Riester-Rente besteht darin, Personen dabei zu unterstützen, Geld für ihren Ruhestand anzusparen, indem staatliche Zulagen gewährt werden. Laut aktuellen Daten des Bundesarbeitsministeriums gibt es fast 16 Millionen Riester-Verträge, von denen etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel derzeit inaktiv sind und nicht bespart werden.

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