Verbot von Gas- und Ölheizungen vor 1991

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Ab 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und bringt wichtige Änderungen für Heizungsanlagen mit sich. Das GEG zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den Energieverbrauch effizienter zu gestalten. Eine der zentralen Neuerungen betrifft die regelmäßige Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Hierbei spielt auch der hydraulische Abgleich eine maßgebliche Rolle, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude sicherzustellen.

Hydraulischer Abgleich für gleichmäßige Wärmeverteilung in Gebäuden

Ab dem Jahr 2024 müssen laufende Heizungsanlagen in festgelegten Zeitabständen einer Überprüfung und Optimierung unterzogen werden. Hierbei wird auch der hydraulische Abgleich durchgeführt, um eine gleichmäßige Verteilung der Wärme im Gebäude zu gewährleisten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz der Anlagen zu steigern.

Heizungsgesetz ab 2024: Mehr erneuerbare Energien gefordert

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien aufweisen. Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu verringern und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Eigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, um diese Anforderung zu erfüllen, wie etwa den Anschluss an Wärmenetze, den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie oder bestimmten Arten von Gasheizungen. Auch für bestehende Gebäude gibt es zusätzliche Optionen, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Begrenzte Laufzeit für Heizungen mit fossilen Brennstoffen

Bis zum 31.12.2044 besteht die Möglichkeit, bestehende Heizungen mit fossilen Brennstoffen zu betreiben. In dieser Zeitspanne sollten die Eigentümer alternative Heizungssysteme in Betracht ziehen und umsetzen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe nachhaltig zu reduzieren.

Nutzung fossiler Brennstoffe bei Heizungsausfall begrenzt

Wenn eine Heizung ausfällt, gibt es Übergangsfristen, in denen auch Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Dies ermöglicht es, die Wärmeversorgung während der Installation von alternativen Heizungssystemen aufrechtzuerhalten.

Welche Heizungsanlagen müssen ausgetauscht werden?

Im Rahmen des § 72 des GEG gelten besondere Austauschpflichten für Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind. Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, sind nicht mehr erlaubt. Für Gas- und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, besteht eine Austauschpflicht nach 30 Jahren. Diese Regelungen beziehen sich auf Standard- und Konstanttemperaturkessel. Ausnahmen gelten jedoch für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel und heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt.

Mehr erneuerbare Energien durch Einsatzpflicht bei neuen Heizungen

Die Austauschpflicht für Heizungsanlagen älter als 30 Jahre ist eine Maßnahme, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Durch den Einsatz moderner und energieeffizienter Heizungssysteme können Eigentümer von Gebäuden ihre Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Durch die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können Eigentümer von Gebäuden sowohl ihren Energieverbrauch als auch ihre CO2-Emissionen effektiv reduzieren. Zudem können sie finanzielle Einsparungen durch einen effizienten Betrieb ihrer Heizungsanlagen erzielen. Um die Vorgaben des GEG zu erfüllen, ist es ratsam, sich frühzeitig über die Regelungen zu informieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Um Eigentümern den Zugang zu wichtigen Informationen zum neuen Heizungsgesetz zu erleichtern, hat die Bundesregierung auf energiewechsel.de einen Wegweiser veröffentlicht. Unter dem Link BMWK – Das neue Heizungsgesetz ist auf dem Weg! können Interessierte sich mit nur wenigen Klicks über die Änderungen informieren und einen umfassenden Überblick erhalten.

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