EEG-Novelle 2022 fördert die Wärmepumpe

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Der Wärmepumpenverband begrüßt die jüngst beschlossene EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der entsprechenden Umlage in den Bundeshaushalt. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Den Bürger zu entlasten, war das Ziel der Ampelkoalition, als diese im Februar die EEG-Novelle als Paket auf den Weg brachte. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Gleichzeitig wird damit der Strom aus Wärmepumpen attraktiver. Die Wärmepumpenbranche schätzte daraufhin vorsichtig für die Zukunft. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Der Bundeshaushalt wird ab dem 1. Juli 2022 die EEG-Umlage beheimaten. So will es der Beschluss der Bundesregierung. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Vergünstigung auch wirklich bei den Verbrauchern ankommt. Per Gesetz sollen daher die Versorger dazu verpflichtet werden, die selbst erhaltene Kostensenkung an den Verbraucher weiterzureichen.

Bundesverband Wärmepumpe bewertet die EEG-Novelle 2022 positiv

Vergünstigungen für Strom aus Wärmepumpen sind bereits seit Langem ein Anliegen des Bundesverbandes Wärmepumpe an die Bundesregierung. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Für Haushalte gilt es, unabhängiger zu werden. Dies wiederum ermöglicht gerade eine Wärmepumpe. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Kein Hausbesitzer stellt sein Heizungssystem ad hoc auf eine neue Technologie um. Sie beziehen in die zugehörigen Überlegungen vor allem die erwarteten Betriebskosten ein. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Die EEG-Novelle ermöglicht nun den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe. Wichtig ist hierbei immer das Kostenverhältnis, welches zwischen Steuern, Umlagen und Entgelten angestellt werden kann und bei dem sowohl die Wärmepumpe als auch fossile Brennstoffe betrachtet werden. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Der Werterhalt des Gebäudes fließt direkt an zweiter Stelle in das Kalkül ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Risiko Energiearmut: Die Entlastungen der Verbraucher sollen laut Verband noch weitergehen

‚Werden Verbraucher als Stromkunden durch die EEG-Novelle mehr Geld in der Tasche haben?‘ formulieren Kritiker. Auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage dürfte das Verhältnis der Kosten zwischen den konkurrierenden Energiearten Strom, Heizöl und Erdgas weiterhin unharmonisch sein. Daher sollte geprüft werden, ob der Strompreis noch weitere Bestandteile bietet, die korrigiert werden können. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. So soll insbesondere die Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum gekürzt werden.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Eine Maßnahme mit schneller Auswirkung wäre die Senkung der Mehrwertsteuer. Die Ziele der Reduktion von Emissionen sollen nicht aus den Augen gelassen werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. Denn ein Vergütungsanreiz kann dazu führen, Einspeisung und Verbrauch erneuerbarer Energien besser in Waage gehalten werden. Noch immer ist ungewiss, inwieweit die postulierten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden. Die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie gibt aktuell die Prioritäten vor, die aus der Zusammenarbeit zwischen Deutschland, den USA und Großbritannien erwachsen. Beschlossen wurde zudem, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollen, bis 2035 sollen es 100 Prozent sein. Offen bleibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut ist in Deutschland präsent

Die Energiearmut in Deutschland betraf im Jahr 350.000 Haushalte: hier wurde einfach der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Der Strompreis verdoppelte sich in Deutschland in wenigen Jahren: von 2000 bis 2015. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Für uns alle ist Strom ein Basisgut – außer für säumige Kunden. Denen stoppen die Versorger schnell die Belieferung mit Strom und Gas.

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