Förderung von Holz- und Pelletheizungen: Attraktive Möglichkeiten für Hausbesitzer

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Eine Biomasseheizung, bestehend aus Holz- oder Pelletheizung, ist eine umweltfreundliche Lösung zur Beheizung von Bestandshäusern. Im Jahr 2023 gibt es gute Nachrichten für potenzielle Käufer, da die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trotz der Haushaltssperre weiterhin Förderanträge für neue Heizungen ermöglicht. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer auch im kommenden Jahr von finanzieller Unterstützung beim Einbau einer Biomasseheizung profitieren können.

Förderung von Biomasseheizungen: Attraktive Konditionen und Voraussetzungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet derzeit attraktive Konditionen für den Einbau von Biomasseheizungen. Ab einer Nennwärmeleistung von fünf Kilowatt erhalten Hausbesitzer einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung gilt jedoch nur in Verbindung mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage. Zudem müssen die Biomasseheizungen besonders effizient sein, mit einem Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent und einem Staubemissionsgrenzwert von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter.

Klimageschwindigkeitsbonus für schnellen Heizungsaustausch mit Biomasseheizungen

Für Hausbesitzer, die ihre Heizung schneller als vorgeschrieben austauschen möchten, gibt es einen speziellen Bonus, den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus. Bei Biomasseheizungen wird dieser Bonus jedoch nur gewährt, wenn sie mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe kombiniert werden. Im Jahr 2024 beträgt der Bonus 25 Prozent und wird kontinuierlich reduziert. Ab dem 1.1.2037 entfällt der Bonus jedoch komplett.

Biomasseheizungen, die den strengen Emissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten, erhalten einen zusätzlichen finanziellen Anreiz in Form eines Emissionsminderungszuschlags von 2.500 Euro. Dadurch werden nicht nur umweltfreundliche Heizungsanlagen gefördert, sondern auch die Reduzierung von Staubemissionen in der Luft unterstützt.

Neue Änderungen beim Antragsverfahren ab 2024

Ab dem 1.1.2024 wird das Antragsverfahren für die Förderung von Biomasseheizungen geändert. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sein. Dieser Vertrag kann rückgängig gemacht werden, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Zusätzlich muss der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Es ist möglich, mit der Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage zu beginnen, jedoch trägt man dabei das Risiko selbst.

Ab dem 1.1.2024 übernimmt die KfW die Zuständigkeit für die Vergabe von Zuschüssen im Zusammenhang mit Heizungsanlagen, während das BAFA sich ausschließlich um den Bau von Gebäudenetzen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung kümmern wird.

Staatliche Förderung für Holz- und Pelletheizungen bei Komplettsanierung

Im Zuge einer umfassenden Sanierung, um das energetische Niveau eines Effizienzhauses zu erreichen, können Hausbesitzer auch eine staatliche Förderung für den Einbau von Holz- und Pelletheizungen erhalten. Diese Förderung kann bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten der Sanierung betragen. Damit wird der Einsatz umweltfreundlicher Heizsysteme unterstützt und die Kosten für die Gesamtsanierung deutlich reduziert. Hausbesitzer haben somit die Möglichkeit, ihre Heizungsanlage effizienter und nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Ab dem 1.1.2024 ist es sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten weiterhin erlaubt, Heizungsanlagen einzubauen, die auf fester Biomasse basieren. Diese Regelung wird durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gewährleistet und bleibt auch nach dem genannten Datum bestehen.

Holz und Pellets erfüllen das 65%-EE-Ziel als klimaneutrale Option

Die Klassifizierung von Holz und Pellets hat sich als wichtige Änderung erwiesen, da sie jetzt als klimaneutrale Option eingestuft werden. In der ursprünglichen Version des GEG wurden sie anders bewertet. Allerdings erfüllen sie nun das 65%-EE-Ziel, was bedeutet, dass sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie haben.

Attraktive Fördermöglichkeiten für Holz- und Pelletheizungen im Jahr 2023

Die neue Förderung für Holz- und Pelletheizungen im Jahr 2023 bietet Hausbesitzern attraktive finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Durch einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Kosten, einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Emissionsminderungszuschlag können die Kosten für den Einbau einer Biomasseheizung erheblich gesenkt werden. Diese Förderung ermöglicht es Hausbesitzern, auch in Zukunft Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse einzubauen und somit umweltfreundlich und effizient Gebäude klimaneutral zu beheizen.

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