Riester-Rente eröffnet neue Option: Wohn-Riester für energetische Sanierung

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Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Form der Altersvorsorge, die den Rentnern eine zusätzliche Einkommensquelle bietet. Neben der klassischen Rentenauszahlung besteht auch die Möglichkeit, das angesparte Guthaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation zu nutzen, wie z.B. energetische Sanierungen. Dieser Ansatz, bekannt als Wohn-Riester, ermöglicht es den Riester-Sparern, ihr Kapital sinnvoll einzusetzen und ihre Wohnqualität im Alter zu steigern.

Riester-Rente ermöglicht Einsatz für energetische Sanierung ab 2024

Ab dem Jahr 2024 haben Riester-Sparer die Möglichkeit, ihr angespartes Kapital für eine energetische Sanierung einzusetzen. Dabei können verschiedene Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch, Heizungsanlagen und Lüftungssysteme durchgeführt werden. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und der Einbau digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung sind erlaubt, sofern sie älter als zwei Jahre sind.

Um das Riester-Guthaben für eine energetische Sanierung nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Immobilie muss selbst bewohnt werden und der Riester-Rentner darf sich noch nicht in der Auszahlungsphase seines Vertrags befinden. Der Antrag auf Entnahme des Guthabens muss spätestens zehn Monate vor dem geplanten Renteneintritt gestellt werden. Es muss ausreichend Kapital vorhanden sein. Die Mindestentnahmesumme beträgt 6000 Euro für Eigentümer, die ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft haben, und 20.000 Euro für alle anderen Fälle.

Bei der Inanspruchnahme von Förderungen von der KfW oder dem BAFA ist es nicht möglich, gleichzeitig das Riester-Guthaben zu verwenden, da Doppelförderungen nicht erlaubt sind. Ebenso schließen sich steuerliche Förderungen aus.

Um das Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag auszahlen zu lassen, muss ein Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt werden. Dieser Antrag muss verschiedene Nachweise enthalten, wie einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die energetische Sanierungsmaßnahme, sowie den Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters, dass die Maßnahme den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Eine erfolgreiche Genehmigung bedeutet jedoch nicht, dass die Auszahlung des Guthabens förderunschädlich ist, solange das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung der staatlichen Förderung kommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Riester-Guthaben zum Zeitpunkt der Entnahme möglicherweise niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge und Zulagen. Dies liegt daran, dass Riester-Verträge in der Rentenphase immer steuerpflichtig sind, unabhängig davon, ob das Geld bereits in die Immobilie investiert wurde. Das investierte Riester-Guthaben wird im Wohnförderkonto erfasst und mit einem fiktiven Zinssatz von zwei Prozent pro Jahr verzinst. Vor dem vertraglichen Rentenbeginn erhält der Wohn-Riester-Nutzer einen Bescheid über den zu versteuernden Betrag gemäß dem Wohnförderkonto.

Durch die Nutzung des angesparten Kapitals für eine energetische Sanierung bietet Wohn-Riester eine finanziell attraktive Möglichkeit, die Energieeffizienz der eigenen Immobilie zu steigern und somit langfristig Kosten einzusparen. Um von dieser Option profitieren zu können, ist es jedoch entscheidend, sich im Vorfeld über die genauen Voraussetzungen und möglichen Hürden zu informieren, um unerwartete Probleme zu vermeiden.

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