Auch bei der Baufinanzierung an die Abgeltungssteuer denken!

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Viele Menschen gehen davon aus, dass die Abgeltungssteuer nur die Leute betrifft, die ein hohes Guthaben zu verzinsen haben. Und dort kann der Staat doch schließlich ein wenig kassieren – oder? Doch auch diejenigen, die sich mit der Baufinanzierung befassen, dürfen diese Art der Steuer der nicht vergessen, denn vor allem bei Einbindung eines Bausparvertrags wird das Thema laut Focus relevant.

Focus online: Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Als die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, war sie in aller Munde und sogar die großen Nachrichtenagenturen wie die DPA berichteten darüber. Focus Money natürlich auch, denn Steuern aller Art sind immer ein wichtiges Thema in den Nachrichten. Doch was genau hat es damit auf sich?

Kapitalerträge werden landläufig auch als Zinsen bezeichnet. Diese fallen bei Sparern auf Vermögensanlagen an, des Weiteren bieten Dividenden und Investmentfonds die Chance auf Sparerträge durch Zinszahlungen. Seit dem Jahr 2009 müssen nun alle Sparer die Abgeltungssteuer entrichten, wobei diese pauschal 25 Prozent beträgt. Zusätzlich fallen Soli-Zuschlag und Kirchensteuer an. Der Staat kassiert damit fast 300 Euro, wenn 1000 Euro als Zinseinnahmen anfallen.

Ein Freibetrag schützt aber Kleinsparer vor Verlusten, wobei dieser Freibetrag bei 801 Euro für Alleinstehende und bei 1602 Euro für Paare liegt. Wichtig ist aber, dass ein Freistellungsauftrag gestellt worden ist.

Viele Artikel des Focus und weitere Videos im Internet befassen sich mit dem Freistellungsauftrag, sodass es schon schwer ist, die Übersicht zu behalten. Allen Artikeln und Videos gemein ist, dass der Hinweis gegeben wird, den Freistellungsauftrag auf alle Sparkonten bewusst zu verteilen. Bewusst heißt, dass dort, wo viele Zinsen zu erwarten sind, ein höherer Freistellungsauftrag gestellt werden sollte als dort, wo nur wenige Erträge anfallen. Zusammengenommen dürfen die genannten Grenzen nicht überschritten werden, ansonsten fallen empfindliche Nachzahlungen an.

Fazit des Focus: Wer weniger als die genannten Freistellungsgrenzen als Kapitalerträge einnimmt, muss sich um die Abgeltungssteuer keine Gedanken machen, die Sparerträge sind innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens steuerfrei.

Video: Die simpleshow erklärt die Abgeltungsteuer

Abgeltungssteuer und Bausparverträge

Geht es nun um die Baufinanzierung, so wissen DPA, Focus online und viele weitere Quellen zu berichten, dass die Kapitalertragssteuer hier durchaus eine Rolle spielt. Wird ein Bausparvertrag in die Baufinanzierung eingebunden, so muss die Abgeltungssteuer berücksichtigt werden.

Dabei untergliedert sich der Bausparvertrag in zwei Phasen

  1. Ansparen

    In der ersten Phase tätigt der Sparer monatlich oder zu anderen, vorher festgelegten Terminen eine Überweisung, die zugunsten des Bausparvertrages geht. Damit wird nach und nach die erforderliche Summe angespart, die für die Auszahlung eines Guthabens nötig ist.

    Je nachdem, wie hoch die Bausparsumme ist, kommen viele Tausend Euro als Sparsumme zusammen.

  2. Darlehensphase

    Sobald das Guthaben angespart wurde, welches für die Auszahlung des Bausparvertrags nötig ist, kann der Vertrag zugeteilt werden. Mindestens fünfzig Prozent der Summe, auf die der Bausparvertrag lautet, müssen eingezahlt worden sein, ehe die Darlehenssumme vergeben wird. Nun kann der Sparer entscheiden, ob er das Darlehen in Anspruch nimmt oder ob er lediglich sein eingezahltes Vermögen aus dem Vertrag entnimmt.

    Entscheidet er sich für das Darlehen, muss ein Darlehensvertrag geschlossen werden, in dem auch die Zins- und Rückzahlungsmodalitäten geregelt werden. Wer hier die Übersicht behalten will, braucht in jedem Fall einen guten Bankberater und einen soliden Zahlungsplan.

Beim Bausparvertrag können nun also Zinsen anfallen, die je nach Dauer und Einzahlungssumme durchaus recht hoch sein können. Der Freistellungsauftrag regelt die Befreiung der Einnahmen von den Steuern – liegt ein solcher nicht vor, muss die Abgeltungssteuer gezahlt werden.

Die Bank erhebt diese Steuer und führt sie regelmäßig an das betreffende Finanzamt ab. Gerade bei sehr umfassenden Bausparverträgen kann das recht viel Geld sein und 25 Prozent, die durch Abführung der Steuern fehlen, machen sich durchaus bemerkbar.

Wichtiger Rat: Beim Abschluss des Bausparvertrags bitte unbedingt an die Steuer denken und direkt einen Freistellungsauftrag stellen! Dieser kann im Nachhinein noch geändert werden, was je nach Bank sogar online möglich ist.

Focus rät: Regelmäßige Überprüfung des Freistellungsauftrags

Damit nicht unerwünscht doch noch Zinsen an den Staat abgeführt werden müssen, sollte jeder Bausparer – und anderer Anleger – den Freistellungsauftrag regelmäßig überprüfen. Der jährliche Kontoauszug des Sparkontos zeigt die ausgezahlte Summe an, auch die Zinsgutschrift ist hier ersichtlich.

Da durch die Einzahlungen eine Sparsumme kontinuierlich ansteigt, sollte bedacht werden, dass im nächsten Jahr die Zinsen höher ausfallen und somit eventuell die Abgeltungssteuer zum Tragen kommen kann. Daher sollte der Sparerpauschbetrag – der Freistellungsauftrag – rechtzeitig erhöht werden. Eine Antwort auf die Frage, ob im nächsten Jahr die Gefahr der Steuerzahlung droht, hat auf jeden Fall auch der Bankberater.

Video: Geldvernichtung durch Bausparvertrag

Kann die Abgeltungssteuer entfallen?

Diese Frage stellen sich viele Sparer – schließlich möchte jeder so gut wie möglich Steuern umgehen. Die Antwort von Focus und anderen: Sobald ein Bausparvertrag in die Darlehensphase eintritt, entfällt die Abgeltungssteuer. Der Sparerpauschbetrag ist überflüssig geworden. Das vorhandene Guthaben wurde an den Bausparer ausgezahlt, als der Darlehensbetrag gewährt wurde. Damit ist es unmöglich geworden, Zinsen zu verdienen und demzufolge kann auch keine Kapitalertragssteuer mehr anfallen.

Die nun fälligen Zinsen sind Sollzinsen, die aber nicht an den Staat, sondern nur noch an die Bank gehen. Für den Darlehensnehmer handelt es sich dabei um Ausgaben – an diesen möchte das Finanzamt nun doch nicht beteiligt werden. Der Sparerpauschbetrag steht zur Kündigung frei, dafür gibt es seitens der Bank ein eigenes Formular. Bei Bedarf kann der nun frei gewordene Freibetrag auf andere Geldanlagen verteilt werden.

Manche Sparer schließen sofort wieder einen neuen Bausparvertrag ab, dann kann der Freibetrag für diesen eingesetzt werden. Je nach Höhe des neuen Vertrags wird der Pauschbetrag aber nach unten korrigiert werden können bzw. mit Fortschreiten der Ansparsumme wird der Freibetrag entsprechend angepasst.

Der Bausparvertrag kann auch genutzt werden, wenn eine Arbeitnehmersparzulage abgeschlossen wird – der Arbeitgeber gewährt seine Zuschüsse auch hier. Dafür bieten einige Bausparkassen spezielle Verträge an, die wiederum sehr gut verzinst sind. Das bedeutet aber, dass der Freistellungsauftrag im erforderlichen Maße angepasst werden muss.

Häufig werden bei solchen Verträgen nämlich die regulären Zinsen gewährt, dazu aber auch ein Zinsbonus. Der wird erst am Ende der gesamten Laufzeit gezahlt. Dieser kann gemeinsam mit den normalen Zinsen den Freibetrag überschreiten.

Fazit

Bausparer sollten die Kapitalertragssteuer in jedem Fall im Blick behalten und ihre Freistellungsaufträge entsprechend anpassen – und das über die gesamte Laufzeit des Vertrags gesehen.


BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild: TunedIn by Westend61 -#01: style-photography_

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