Baufinanzierung Widerruf Darlehensvertrag: So wird’s gemacht

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Aus dem Immobilienkredit kommt man nicht raus. Richtig? Falsch! Verträge kann man aufheben, trotz des Kleingedruckten. So geht bei der Baufinanzierung ein Widerruf.

Baufinanzierung: Ewiger Widerruf und was sich geändert hat

Die Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen von Immobilien gilt in der Regel bis 14 Tage, nachdem der Vertrag in Kraft getreten ist. Das setzt aber voraus, dass die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages keine Fehler aufweist und juristisch nicht angefochten werden kann. Ist die Belehrung wiederum fehlerhaft, kann der Darlehensvertrag länger als diese 14-Tages-Frist, meist sogar Jahre später, noch widerrufen werden. Bei der Baufinanzierung heißt das ewiges Widerrufsrecht.

Seit der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 21. März 2016 ist das Widerrufsrecht nun erheblich eingeschränkt worden. Bei der Baufinanzierung ist der Widerruf selbst mit Fehlern in der Belehrung nur noch maximal ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss möglich. Immer noch lang also, aber nicht mehr ewig. Gibt es keinerlei Fehler, gilt die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Wie bei der Baufinanzierung so ein Widerruf abläuft, hängt vom Alter des Kreditvertrages ab. Man unterscheidet zwischen zwei Kategorien.

Baufinanzierung Widerruf: Zwischen Alt- und Neuverträgen unterscheiden…

  • Altverträge (2. November 2002 bis 10. Juni 2010)

    Verträge, die zwischen dem 2. November 2002 und 10. Juni 2010 beschlossen wurden, konnten bis spätestens 21. Juni 2016 widerrufen werden. Vorausgesetzt, ein solcher Vertrag ist zwischendurch nicht verlängert, umgeschuldet oder geändert und nachweislich fristgemäß schon widerrufen worden. Noch ältere Verträge haben in der Regel keine Widerrufsbelehrungen.

  • Neuverträge (11. Juni 2010 bis 21. März 2016)

    Bei neueren Verträgen, die zwischen dem 11. Juni 2010 bis zur neuen Richtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht weiterhin ewig und nicht von der neuen Regelung betroffen. Diese Verträge zur Baufinanzierung können noch heute auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen geprüft werden. Vorausgesetzt, diese Abkommen wurden schon einmal vor dem 21. Juni 2016 widerrufen.

Bei neueren Verträgen, die zwischen dem 11. Juni 2010 bis zur neuen Richtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht weiterhin ewig und nicht von der neuen Regelung betroffen.(#01)

Bei neueren Verträgen, die zwischen dem 11. Juni 2010 bis zur neuen Richtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht weiterhin ewig und nicht von der neuen Regelung betroffen.(#01)

Baufinanzierung: Widerruf nach dem 21. Juni 2016?

Verträge, die vor der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie geschlossen wurden, konnte man bis zum 21. Juni 2016 widerrufen. Ist das nachgewiesen, können sie noch heute annulliert werden. Auch, wenn die Frist bereits abgelaufen ist.

So geht’s:

  • Experten

    Einen Rat von Experten oder eines Rechtsanwalts auf dem Gebiet suchen. Sie können am besten einschätzen empfehlen, wie man fortfahren sollte.

  • Zinsbindung

    Ist die Zinsbindung des Vertrages abgelaufen, kann man jederzeit umschulden. Auch, wenn der Vertrag von der Frist des 21. Juni 2016 betroffen ist. Wenn die Zinsbindung länger als 10 Jahre zurückliegt, kann der Vertrag nach gesetzlichem Recht gekündigt werden (laut Bürgergesetzbuch Artikel 489, Absatz 1(2)).

Baufinanzierung und Wege zum Widerruf

Diese Möglichkeiten, aus dem Darlehensvertrag auszusteigen, könnten beim genaueren Hinsehen auftauchen:

  • Abänderungen

    Ist der Vertrag währenddessen verlängert worden oder hat eine Umschuldung oder neue Kreditaufnahme stattgefunden, könnte das Abkommen theoretisch als neuer Vertrag gesehen werden. Das muss kontrolliert werden.

  • Besondere Kündigungsmöglichkeiten

    Der Vertrag sollte noch einmal genau unter die Lupe genommen werden: Besonders Kündigungs- und Rückzahlungskonditionen sollte man nachprüfen.

  • Sondertilgungsrechte

    Eventuelle noch geltende Sondertilgungsrechte im Vertrag untersucht und genutzt werden.

Baufinanzierung und Widerruf: So fängt man an.

Schritt 1: Prüfungsphase

Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte können helfen. Ersteinschätzungen werden oft schon kostenlos angeboten. Dann gilt es, die vom Spezialisten geforderten Unterlagen einzusenden.

Schritt 2: Planungsphase

Wenn die Bank den Widerruf akzeptiert und der Vertrag gekündigt wird, muss der Kunde den ausstehenden Restbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt haben. Der Restbetrag ist der Betrag, auf den man sich nach dem Widerruf einigt. Eine Anschlussfinanzierung sollte genau durchdacht werden. Kreditvermittler können dabei helfen. Beachtet werden sollte…

  • Umschuldungsangebot: dieses muss nicht vom aktuellen Vertrag abhängen
  • Konkurrenzangebote von anderen Banken: die aktuelle Bank könnte möglicherweise darauf anspringen und ein ähnliches Angebot machen
  • lange Zinssicherung: so profitiert man vom aktuellen Zinstief.
Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte können helfen.(#02)

Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte können helfen.(#02)

Baufinanzierung und Widerruf: Action!

Schritt 3: Abwicklungsphase

Der Verbraucher erklärt seinen Widerruf in Briefform als Einwurfschreiben und verweist darin auf die fehlerhaften Stellen. Ein Grund muss nicht genannt werden. Wenn man einen Rechtsanwalt schon angesetzt hat, kann er bei Formulierungen helfen. Möglicherweise kann er auch ein Muster stellen.

Achtung:

Kontrolle! Bevor der Brief abgeschickt wird, sollte er gewissenhaft geprüft werden. Das ist wichtig, denn bei Baufinanzierung ist ein Widerruf schwer wieder zurückzunehmen.

Baufinanzierung nach Widerruf: Mögliche Reaktionen und Gewinn

Die Bank kann auf den Widerruf entweder schweigen, widersprechen oder entgegenkommen. Wenn die Bank den Widerruf nicht akzeptiert, sollte spätestens jetzt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Er kann den Fall vor Gericht durchbringen. Das ist aber relativ selten. Häufig einigt man sich ohne Richter. Der Kredit kann aufgelöst, ein neuer Vertrag mit günstigerem Zinssatz gefunden oder die Vorfälligkeitsentschädigung reduziert werden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Betrag, den der Verbraucher an die Bank zahlt, nach dem der Kreditvertrag vorzeitig aufgelöst worden ist. Bereits gezahlte Beträge können auch rücklaufend reduziert werden. Durch einen Widerruf kann der Verbraucher von der Vorfälligkeitsentschädigung befreit werden, weil der Vertrag nicht gekündigt, sondern widerrufen wurde. Das kann schon mal ein paar tausende Euro ausmachen.

Baufinanzierung und Widerruf: Mögliche Fehler

Fehler in Widerrufsbelehrungen sind vielfältig und unterschiedlich. Man kann sie aber durchaus in Kategorien unterteilen. (Achtung: Diese sind lediglich zur Orientierung. Empfohlen wird immer eine Experteneinschätzung im jeweiligen Einzelfall.)

  • Fristen und Laufzeiten:

    Oft ist die Frist, einen Widerruf zu erklären nicht ausreichend definiert. Vor allem Wörter wie “frühestens” können in der Belehrung den Verbraucher irritieren. Denn so formuliert, könnte die First auch später beginnen.

  • Aufsichtsbehörde:

    Ein juristisch angreifbarer Fehler ist es auch, wenn die Bank eine Aufsichtsbehörde in der Widerrufsbelehrung nennt, im eigentlichen Vertrag zuvor aber nicht definiert.

  • Falsche Begriffe:

    Falsche Begriffe können eine Widerrufsbelehrung auch ungültig und den Widerruf so später dennoch möglich machen. Etwa: “Erstattung erfolgt 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung”. In diesem Fall hätte es aber “Widerrufserklärung” heißen müssen.

Fristen und Laufzeiten: Oft ist die Frist, einen Widerruf zu erklären nicht ausreichend definiert.(#03)

Fristen und Laufzeiten: Oft ist die Frist, einen Widerruf zu erklären nicht ausreichend definiert.(#03)

Baufinanzierung Widerruf: Zu wenig und zu viel des Guten

In Darlehensverträgen zur Baufinanzierung können in Widerrufsbelehrungen Floskeln vorkommen, die den Kunden irritieren. Auch das kann als Fehler gelten.

Beispiele:

Extra Fußnoten/fehlende Anpassung: Hinweise wie “bitte im Einzelfall prüfen” kommen häufig vor. Ursprünglich waren sie aber eine Aufforderung an die Mitarbeiter, den Vertrag auf den individuellen Kundenfall abzustimmen. Bleiben sie in der Widerrufsbelehrung so stehen, können sie den Kreditnehmer irreführen. Denn er könnte denken, er müsse etwas nachprüfen. Die Widerrufsbelehrung muss immer auf den jeweiligen Vertrag angepasst werden.

Füllende Erklärungen: Weist die Widerrufserklärung zusätzliche Erklärungen auf, kann sie auch als fehlerhaft bezeichnet werden. Denn zusätzliche Erklärungen können den Verbraucher auch irritieren.

Baufinanzierung und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen: Statistik

Aus einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg geht hervor, dass 9 von 10 Baufinanzierungskreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. Knapp 90 Prozent der in der Statistik geprüften Verträge hatten juristische Fehler in der Widerrufsbelehrung.

Somit kann man diese widerrufen, wenn sie vor dem 21. März 2016 abgeschlossen worden sind. Die Verbraucherzentrale erkannte aber auch, dass ab 2010 geschlossene Kreditverträge bei der Baufinanzierung weniger Widerrufe aufwiesen, die rechtliche Fehler enthielten.

Alles in allem: Immer erst die Belehrung prüfen. Denn bloßes Schreiben bezeugt nicht automatisch die juristische Gültigkeit. Hierzu wird empfohlen, einen Experten draufhauen zu lassen. Wenn man einen fehlerhaften Widerruf nachweist, kann das, verglichen mit einer Darlehenskündigung, gerne mal ein paar tausende Euro günstiger sein.


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