Immobilienmarkt Deutschland: Schäuble baut Immobilienblase in Deutschland vor

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Wie stabil ist der Immobilienmarkt Deutschland wirklich? Die Bundesregierung hat sich kürzlich mit ersten Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität, kurz AFS befasst. Das Gremium wurde im Jahr 2013 nach dem FinanzstabilitätsgesetzFinStabG beim BMF, dem Bundesministerium der Finanzen eingerichtet. Der Ausschuss hatte sich mit möglichen Konsequenzen einer zwar nicht erkennbaren, jedoch keineswegs ausgeschlossenen Immobilienblase befasst.

Immobilienmarkt Deutschland: Maßnahmenbündel der Bundesregierung

Im Hinblick darauf plant die Bundesregierung ein Bündel von Maßnahmen, um die Haus- und Wohnungsbesitzer als Schuldner der Immobiliendarlehen zu schützen. Dieser Schutz ist gleichbedeutend mit restriktiven Maßnahmen und Vorgaben im Hinblick auf die drohende Verschuldung der Privathaushalte.

Der Gesetzesentwurf aus dem Hause des Bundesfinanzministers sieht für den Immobilienmarkt Deutschland folgende Eckdaten vor:

  • Die Schuldner sollen dazu verpflichtet werden, ihre Immobilienfinanzierung in einem vorgegebenen Zeitraum zurückzuzahlen
  • Die Hürden für neue Immobilienkredite sollen gegenüber der jetzigen Situation deutlich erhöht werden
  • Bei drohender Marktüberhitzung soll eine Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil an der Gesamtbausumme gelten
  • Im Bedarfsfall wird ein Zeitraum festgelegt, in dem ein bestimmter Anteil an der Fremdfinanzierung zurückgezahlt werden muss
  • Es kann eine Grenze für die Schuldentragfähigkeit des Bauherrn in Relation zu seinem Einkommen definiert werden
  • Ein Mindestbetrag an Kredittilgung würde die generelle Vergabe von temporär tilgungsfreien Krediten verhindern
  • Für Kleinkredite soll eine neue Bagatellgrenze gelten können
  • Nicht von diesen Neuerungen betroffen sein sollen Darlehensfinanzierungen für Renovierung und Sanierung, Anschlussfinanzierungen sowie der soziale Wohnungsbau
  • Bestehende Kredite sollen unberücksichtigt, laufende Verträge unangetastet bleiben
  • Bei ihrer Kreditvergabe können die Kreditinstitute dann in begrenztem Maße von den Bestimmungen für Immobilienkredite abweichen, wenn dadurch ihre jeweilige Stabilität nicht gefährdet wird

Bis auf Weiteres bleibt dahingestellt, ob diese Bestimmungen jemals angewendet werden. Entscheidend sei die Marktentwicklung, die von BaFin und Bundesbank mit Blick darauf laufend verfolgt wird.

Die Bundesregierung verweist auf Negativbeispiele im Immobilienmarkt Irland und jenem von Spanien. Sie rechtfertigt damit dieses präventive Vorhaben in Form eines ersten Gesetzentwurfes.


Bildnachweis: © Fotolia – finecki

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